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09.10.2024 , 12:58 Uhr
Es geht nicht nur um Abtreibung. Es ist ein gesamtgesellschaftliches Thema, das weit über die absichtlich herbeigeführte vorzeitige Beendigung einer Schwangerschaft, hinausgeht.Das Thema ist komplex, wird aber in der Diskussion auf diesen letzten Akt - das Absaugen des Embryos (ab ca.der 9. woche, des Fötus) - reduziert. Natürlich endscheidet in letzter Instanz die Frau! Es gibt aber noch weit mehr zu bedenken und zu diskutieren. Zwei erwachsene, selbstbestimmte, verantwortungsbewusste Menschen, üben den GV aus! Schon hier wäre es angebracht, über die eventuellen Konsequenzen nachzudenken. Oft wird der Akt tatsächlich, mit der Absicht ein Kind zu zeugen, vollzogen.Wie kann man die abweichende Position des Kindsvaters - der natürlich eine emotionale Bindung zum Ungeborenen haben kann - gerecht werden? Was, wenn es den Pietätsvorstellungen des Kindsvaters vollkommen wiederspricht ein gemeinsam gewolltes Kind abzutreiben? Ist es rechtlich zulässig, bis zur Befruchtung von "Gemeinsam" zu sprechen, und danach ist der Erzeuger vollkommen rechtlos? Entweder Kinderlos oder Zahlungspflichtig! Der Mann degradiert zum Samenspender. Auch leiden Frauen häufig an psychischen Spätfolgen.
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