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19.09.2024 , 14:31 Uhr
Kommentar eines juristisch und militärisch ausgebildeten Menschen: lieber.westpoint.e...loding-pagers-law/
Tenor: · Abwarten, was noch an Ergebnissen zutage gefördert wird, bislang ist vieles unklar. · Für den Fall israel. Verantwortlichkeit sind zwei Rechtsbereiche der CWC (Conventional Weapons Convention) ausschlaggebend.
1. Waffenrecht. Sprengfallen aus zivilen Objekten ist laut CWC ein illegaler Akt. Geräte, die an Kombattanten zwecks militärischem Einsatz ausgegeben werden gelten nicht als 'zivile Gegenstände'.
Folgende Eigenschaften der Pager werden vermutet (!): a) Die 'Waffen' gleichen anderen Explosivkampfstoffen; b) willkürliche Zielführung ist nicht gegeben; c) Die 'Waffen' richten keinen Umweltschaden an; d) Sprengfallen gegen militärische Ziele sind nicht per sé illegal.
Zielrecht: siehe d), es wurde (vermutlich!) nicht beabsichtigt, Zivilist:innen zu verletzen oder zu töten; Zivile Hisbollah-Mitglieder (z.B. Diplomat:innen) gelten in diesem Sinne allerdings nicht als Kombattanten.
Zu klären wäre: 1. Was für eine Art von Waffe stellen die Pager dar? 2. Wie wurde gezielt?
Erst danach lässt sich juristisch abschätzen, ob ein Kriegsverbrechen vorliegt.
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