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21.01.2025 , 14:07 Uhr
Ich halte diesen Essay für unlauter. Die Aussagen von Frau Illouin werden verdreht.
"Zu Beginn wirft Frau I. ...".
Nein.
Zu Beginn zeichnet Frau I. die Konfliktlinien nach, zeigt die dominanten Seiten im Diskurs auf, verweist auf den unbedingten Glauben an die jeweils eigene Deutungsüberlegenheit.
Der Ton des Artikels ist m.E. sehr um Dialog bemüht. I. stellt dabei kritisch den Begriff "Genozid" in Frage, und verweist auf jüngere Präzedenzfälle.
Die festgefahrene Situation ist ihr schmerzlich bewusst: "Eines aber haben beide Lager gemeinsam: unerschütterliche Gewissheit, moralisch auf der richtigen Seite zu stehen."
Weiterhin rechnet Frau I. im SZ-Artikel die Opferzahlen (anders als Herr Holly) eben NICHT auf. Sie fragt, warum ausgerechnet Israel ein Genozid vorgeworfen wird, wenn es Dutzende andere Beispiele gäbe, bei denen SA und UN eben nicht unmittelbar tätig wurden.
Und damit ist auch klar, wohin sie diskursiv zielt - nämlich das Herausstellen Israels als besonders böse, abscheulich, einzigartig - eben der Lieblingssport der Neo-Antisemiten: Hass im Gewand der Israelkritik.
'Essays' wie der von Herrn Holly verhärten nur die Fronten weiter, anstatt Dialog zu stiften.
zum Beitrag19.09.2024 , 14:31 Uhr
Kommentar eines juristisch und militärisch ausgebildeten Menschen: lieber.westpoint.e...loding-pagers-law/
Tenor: · Abwarten, was noch an Ergebnissen zutage gefördert wird, bislang ist vieles unklar. · Für den Fall israel. Verantwortlichkeit sind zwei Rechtsbereiche der CWC (Conventional Weapons Convention) ausschlaggebend.
1. Waffenrecht. Sprengfallen aus zivilen Objekten ist laut CWC ein illegaler Akt. Geräte, die an Kombattanten zwecks militärischem Einsatz ausgegeben werden gelten nicht als 'zivile Gegenstände'.
Folgende Eigenschaften der Pager werden vermutet (!): a) Die 'Waffen' gleichen anderen Explosivkampfstoffen; b) willkürliche Zielführung ist nicht gegeben; c) Die 'Waffen' richten keinen Umweltschaden an; d) Sprengfallen gegen militärische Ziele sind nicht per sé illegal.
Zielrecht: siehe d), es wurde (vermutlich!) nicht beabsichtigt, Zivilist:innen zu verletzen oder zu töten; Zivile Hisbollah-Mitglieder (z.B. Diplomat:innen) gelten in diesem Sinne allerdings nicht als Kombattanten.
Zu klären wäre: 1. Was für eine Art von Waffe stellen die Pager dar? 2. Wie wurde gezielt?
Erst danach lässt sich juristisch abschätzen, ob ein Kriegsverbrechen vorliegt.
zum Beitrag