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06.08.2024 , 06:53 Uhr
Die Einstellung, ob die Einspeisung unterbunden oder die Anlage komplett abgeschaltet wird, erfolgt in der PVSteuerung oder direkt in den Wechselrichtern. Hier sollte der Anlagenbetreiber ja selbst Zugriff haben, dazu braucht es den Versorger nicht. Sicherlich kann hier auch der Errichter helfen. Eine Rechtsgrundlage für eine vollständige Abschaltung gibt es meines Erachtens nicht, das käme ja einem Zwang zum Strombezug gleich.
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