Profil-Einstellungen
Hier könnten Ihre Kommentare stehen
Herzlich willkommen.
Auch Sie haben eine Stimme und auch die soll gehört und gelesen werden.
Hier werden alle Kommentare gesammelt, die Sie verfassen. Außerdem können Sie Kontaktmöglichkeiten hinterlegen und sich präsentieren.
Wir freuen uns, wenn Sie die taz.kommune mit Ihren klugen Gedanken bereichern.
Viel Freude beim Lesen & Schreiben.
meine Kommentare
10.12.2014 , 23:29 Uhr
Zwar ist der Artikel weitestgehend ok, aber dennoch fehlerhaft. Unbestritten ist, dass der Zeitpunkt des Antrags auf Aufhebung der Immunität kein Zufall ist und wenn auch nicht zu beweisen ist, dass Einfluss auf die Justiz genommen wurde, glaube ich schon, dass an dem ein oder anderem Rad gedreht wurde, aber: Bodo Ramelow hat gegen den Strafbefehl Rechtsmittel eingelegt. Das Gericht kann in diesem Fall gar nicht anders, als eine Hauptverhandlung durchzuführen. Während der Hauptverhandlung kann das Gericht das Verfahren nach verschieden Kriterien einstellen, wenn beide Parteien zustimmen. In diesem Fall fallen die Gerichtskosten der Staatskasse zu und der Angeklagte bleibt auf seinen Kosten sitzen. Da Bodo Ramelow der Einstellung nicht zugestimmt hatte, konnte auch nicht eigestellt werden und entsprechend muss die Hauptverhandlung weitergeführt und mit einem Urteil abgeschlossen werden. Im Falle eines Freispruchs würden Bodo Ramelow dann sämtliche Kosten erstattet werden. Es ist also festzustellen, dass die sächsische Justiz völlig korrekt handelt. Mal abgesehen davon, das mich das "Linke-Bashing" dermaßen ankotzt, fände ich es schon geil, wenn ein sächsisches Gericht einen Linken freisprechen muss. Bodo Ramelow könnte die Hauptverhandlung dazu nutzen, den Rot-Rot-Grünen Funken nach Sachsen zu tragen - etwa in der Manier eines Georgi Dimitroff, der seinerzeit das Reichsgericht in Leipzig aufgemischt hatte.
zum Beitrag