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15.05.2024 , 22:30 Uhr
1) Ich bin selbst Kleingärtner und finde die Klage der Familie Lau richtig. Habe die Erfahrung gemacht, dass alles verboten ist, was nicht extra erlaubt wurde. 2) In Schrebergärten gibt es natürlich einen Strom- und Wasseranschluss. Aber die Wasserleitung in die Laube zu legen ist nicht erlaubt. 3) Wohnen im Schrebergarten ist erlaubt, solange es nicht dauerhaft ist. (Definition siehe Internet) 4) Für einen Kleingarten gibt es unzählige Gesetze und Regelungen: - Bundeskleingartengesetz, - Regelungen des Stadtverbandes und des Vereins. Die TAZ hatte früher über die Datschen in der DDR berichtet. Dort war fast alles erlaubt. Die Datschen waren die kleine Freiheit der DDR-Bürger.
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