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13.05.2024 , 14:02 Uhr
Ich bin über die Entscheidung des OVG Münster sehr froh und finde gut, dass das Gericht hierzu eine ausführliche Pressemitteilung veröffentlich hat www.ovg.nrw.de/beh...3_240513/index.php . Jeder sollte sie lesen, um sich ein eigenes Bild zu machen.
Am Wichtigsten finde ich die folgenden Sätze: "Nach Überzeugung des Senats liegen hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor, dass die AfD Bestrebungen verfolgt, die gegen die Menschenwürde bestimmter Personengruppen sowie gegen das Demokratieprinzip gerichtet sind. Es besteht der begründete Verdacht, dass es den politischen Zielsetzungen jedenfalls eines maßgeblichen Teils der AfD entspricht, deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund nur einen rechtlich abgewerteten Status zuzuerkennen. Dies stellt eine nach dem Grundgesetz unzulässige Diskriminierung aufgrund der Abstammung dar, die mit der Menschenwürdegarantie nicht zu vereinbaren ist. " ..."Dem Senat liegt eine große Anzahl von gegen Migranten gerichteten Äußerungen vor, mit denen diese auch unabhängig vom Ausmaß ihrer Integration in die deutsche Gesellschaft systematisch ausgegrenzt werden und trotz ihrer deutschen Staatsangehörigkeit ihre vollwertige Zugehörigkeit zum deutschen Volk in Frage gestellt wird. Daneben bestehen hinreichende Anhaltspunkte für den Verdacht, dass die AfD Bestrebungen verfolgt, die mit einer Missachtung der Menschenwürde von Ausländern und Muslimen verbunden sind. "
Daraus folgt für mich: Die AfD ist eine Gefahr für die Demokratie, die nicht gewählt werden darf. Sie muss umgehend durch das Bundesverfassungsgericht verboten werden. Es darf nicht noch einmal passieren, dass Rechtextreme in Deutschland an die Macht gelangen wie 1933, die "wohltemperierte Grausamkeit" gegenüber Migranten und vielleicht auch gegenüber manchem "unbequemen" Deutschen praktizieren wollen.
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