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01.12.2014 , 02:33 Uhr
Man taz!
4x Rassismus als grundlegendes Problem, ja als handlungsbedingende Komponente und Du schafft es tatsächlich kein einziges Mal den entsprechende Begriff dafür zur verwenden? Dieser lautet R a s s i s m u s und seine Verwendung ist in Deutschland nicht strafbar, auch wenn der Begriff bei vielen offensichtlich noch für reichlich Unbehagen sorgt.
Wie jetzt vier mal Rassismus fragst Du.
Na dann wollen wir mal mal zusammen zählen:
Rassismus No. 1:
Sachbearbeiterin urteilt auf Grundlage rassistischer Voreingenommenheit.
Rassismus No. 2:
Amtsgericht und Familiengericht hinterfragt diese nicht lässt und lässt rassistische Vorurteile in Form eines Gutachten rechtskräftig werden. Rassismus wird so vom individuellen GedankenSchlecht zum leitendem Prinzip der Justizia.
Rassismus No. 3:
Bundesverfassungsgericht erkennt zwar mangelhafte Durchführung des Gutachtens und stellt richtig fest: "Vorurteile und subjektive Vorstellungen [...] dürften bei der Entscheidung über das Sorgerecht keine Rolle spielen." Jedoch werden Rassismus und rassistische Vorstellungen als Problem nicht identifiziert und benannt. Stattdessen wird ihnen somit der zukünftige Fortbestand garantiert.
Rassismus No. 4:
In Ihrem Artikel haben Sie es tatsächlich geschafft nicht ein einziges Mal den passenden Begriff hierfür zu verwenden, der da nämlich Rassismus heißt. Stattdessen gehen Sie aber noch weiter und titeln geschmacklos "Auch Afrikaner sind gute Väter" und beweisen damit, wie voreingenommen auch Ihre Denke durch rassistische Verallgemeinerungen ist. Zum Schluss schaffen Sie es sogar noch Ghana mit Gambia zu verwechseln, sodass jeglicher Zweifel an Ihrem eurozentrischen Blick aus dem Weg geräumt ist. Auch das ist nämlich Rassismus! Vielleicht bleiben Sie das nächste Mal einfach bei der Formulierung 'AfrikanerIn', dann kommt es nicht zu solch lästigen Verwechslungen von afrikanischen Ländern. Ach schon vergessen, das haben Sie im Titel ja schon getan.
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