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10.12.2025 , 13:18 Uhr
Sehr mutig dieser persönliche Bericht. Es macht mich traurig, dass die Situation mancher Frauen noch immer so ist, dass sie sich in der Sexualität nach den Männern richten (Danke für die offenen Worte diesbezüglich). Das ist nicht nur traurig, weil bei ungeschütztem Sex (ohne Kondom) ungewollte Schwangerschaften mit all ihren physischen und psychischen Konsequenzen entstehen, sondern die Frauen, die so handeln auch ein hohes persönliches gesundheitliches Risiko wegen sexuell übertragbarer Krankheiten eingehen. In Deutschland nehmen sexuell übertragbare Infektionen (STI =engl.: sexually transmitted infections) stetig zu, u. a. Chlamydien, Syphilis, Gonorrhoe (Tripper), und auch Hepatitis B und nicht zuletzt HIV . www.liebesleben.de...gbare-infektionen/ Ich wünsche der Autorin ein erfolgreiches Medizinstudium, ich bin Arzthelferin (so hieß das früher) und Sozialwirtin. Ich fand die Fachrichtungen Gynäkologie und Venerologie als Feministin immer sehr interessant, vlt ist das auch was für die Autorin, es bedarf dort dringend reflektierender und mutiger Frauen ! Unbedingte Buchempfehlung für alle Frauen: "Das große Gyn Buch" von Mandy Mangler
zum Beitrag03.05.2025 , 18:50 Uhr
Mal wieder ein Riesen-Foto ohne Aussage und ein kleiner Text, der lediglich einen Teil des neuen Namensrechts beinhaltet. Ein wesentlicher fehlt leider! Es wäre also noch genug Platz gewesen über die neuen Möglichkeiten ihren Namen zu ändern für volljährige Kinder zu schreiben. Das tue ich dann jetzt hier mal: " Änderung des Geburtsnamens als Volljähriger Künftig können Volljährige ihren Geburtsnamen einmalig durch Erklärung gegenüber dem Standesamt neu bestimmen, ohne dass ein familienrechtliches Ereignis wie Eheschließung oder Scheidung hinzutreten muss. Damit ist es künftig möglich: Von dem Namen des einen Elternteils zum Namen des anderen Elternteils zu wechseln, wenn das Kind als Minderjähriger den Familiennamen nur eines Elternteils erhalten hat, Einen Doppelnamen anzunehmen, der sich aus den Namen beider Elternteile zusammensetzt, wenn das Kind als Minderjähriger den Familiennamen nur eines Elternteils erhalten hat, oder einen aus mehreren Namen bestehenden Namen, den ein Kind als Minderjähriger erhalten hat, auf einen eingliedrigen Namen zu verkürzen." Das ist doch eine große Chance die Entscheidung der Eltern zu überdenken u. ggf. zu revidieren!! Muss doch in den Text!!!
zum Beitrag