Profil-Einstellungen
Login Kommune
Hier könnten Ihre Kommentare stehen
Herzlich willkommen.
Auch Sie haben eine Stimme und auch die soll gehört und gelesen werden.
Hier werden alle Kommentare gesammelt, die Sie verfassen. Außerdem können Sie Kontaktmöglichkeiten hinterlegen und sich präsentieren.
Wir freuen uns, wenn Sie die taz.kommune mit Ihren klugen Gedanken bereichern.
Viel Freude beim Lesen & Schreiben.
meine Kommentare
03.05.2025 , 18:50 Uhr
Mal wieder ein Riesen-Foto ohne Aussage und ein kleiner Text, der lediglich einen Teil des neuen Namensrechts beinhaltet. Ein wesentlicher fehlt leider! Es wäre also noch genug Platz gewesen über die neuen Möglichkeiten ihren Namen zu ändern für volljährige Kinder zu schreiben. Das tue ich dann jetzt hier mal: " Änderung des Geburtsnamens als Volljähriger Künftig können Volljährige ihren Geburtsnamen einmalig durch Erklärung gegenüber dem Standesamt neu bestimmen, ohne dass ein familienrechtliches Ereignis wie Eheschließung oder Scheidung hinzutreten muss. Damit ist es künftig möglich: Von dem Namen des einen Elternteils zum Namen des anderen Elternteils zu wechseln, wenn das Kind als Minderjähriger den Familiennamen nur eines Elternteils erhalten hat, Einen Doppelnamen anzunehmen, der sich aus den Namen beider Elternteile zusammensetzt, wenn das Kind als Minderjähriger den Familiennamen nur eines Elternteils erhalten hat, oder einen aus mehreren Namen bestehenden Namen, den ein Kind als Minderjähriger erhalten hat, auf einen eingliedrigen Namen zu verkürzen." Das ist doch eine große Chance die Entscheidung der Eltern zu überdenken u. ggf. zu revidieren!! Muss doch in den Text!!!
zum Beitrag