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28.11.2014 , 12:57 Uhr
@KÖNIG
Ich habe bei Punkt 3 aus einem möglichen Standpunkt vor Einstellung des Verfahrens heraus kommentiert.
zum Beitrag28.11.2014 , 11:14 Uhr
3. Verantwortung der angeklagten Polizeibeamten
Die beiden angeklagten Polizeibeamten haben sicher grob fahrlässig gehandelt, das musste geahndet werden. Aber die Polizeibeamten tragen nicht die Verantwortung für die Entscheidungen der Polizeileitung. Man hätte nun gerne einen Prozess gegen diese beiden Beamten, wo diese oder andere als Kronzeugen gegen den damaligen Ministerpräsidenten und den Polizeipräsidenten aussagen. Diesen Gefallen will das Gericht den S21-Gegnern nun nicht tun.
Man kann hier zu Recht eine politisch motivierte Haltung des Gerichtes vermuten. Ob es gelingt, sich gegen die Einstellung des Prozesses rechtlich zu wehren, bleibt abzuwarten. Es könnten ja noch mildernde Umstände für die beiden Beamten herauskommen, weil sie auf höheren Befehl die Demonstranten misshandelten.
Es sollte aber der Frage nachgegangen werden, ob schädliche Großprojekte i.d.R. auch mit massiverer Polizeigewalt durchgedrückt werden; somit also anfängliches Unrecht weiteres Unrecht nach sich zieht.
zum Beitrag28.11.2014 , 11:14 Uhr
2. Legitimation bei Regierungshandeln und Bürgeraktionen
Hat der damalige MP Mappus dafür gesorgt, dass die widerständigen Demonstranten vom Rodungsgelände weggespritzt wurden. War es eine Machtprobe zwischen Staat und Demonstranten, die Mappus nicht verlieren wollte und vielleicht auch nicht durfte? War das Unterscheidungsvermögen der widerständigen Demonstranten ausreichend zwischen a) Notwehrhandlung eine unrechtmäßige Rodung des Geländes zu verhindern (immerhin war die Rodung des Geländes noch am selben Tag vom Eisenbahnbundesamt untersagt worden, was nicht beachtet wurde, auch vom Polizeipräsidenten nicht), b) ziviler Ungehorsam, der friedliche aber möglicherweise strafbare Blockaden als legitim ansieht, weil der Staat im Unrecht ist (Untreue im Regierungshandeln) c) Wahrnehmung des Demonstrationsrechtes, weil das Ende einer angemeldeten Schülerdemo an diesem Tag an diesem Ort von der Polizei nicht geschützt, sondern umgekehrt, verhindert worden war.
Allein die Einschaltung von Schlichter Geissler zeigte, dass MP Mappus völlig überfordert war, auch wenn sich hinterher herausstellte, dass Geisslers Schlichtung ein Blendwerk war, das nur dem Straßenprotest die Grundlage entzog.
Man muss allerdings auch fragen ob das Unterscheidungsvermögen der Demonstranten an diesem Tag nicht wirklich bewusst ergriffen wurde. Die drei beschriebenen Haltungen kann man leicht jeweils individuell pflegen (es gäbe ja noch mehr). Doch sie widersprechen sich eben. Als Masse verpufft die Wirkung aber, wenn das Verhalten der Demonstranten völlig unterschiedlich begründet wird
zum Beitrag28.11.2014 , 11:08 Uhr
Bei diesem Prozess gibt es 3 Beurteilungsebenen:
1. Legitimation des Großprojektes
Ist S21 ein möglicherweise schädliches Großprojekt, das zwar nach formalen demokratischen Spielregeln etabliert wurde, bei dem aber die negativen Seiten systematisch vertuscht wurden und die so Handelnden (MP Oettinger und Bahnchef Grube) wegen Untreue angeklagt werden müssten? Antwort: Darum kümmern sich eigentlich nicht einmal mehr die S21-Gegner.
zum Beitrag