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05.04.2024 , 14:11 Uhr
Wenn im Artikel ausschließlich scharfe Schußwaffen gemeint wären, hätte man diese auch so bezeichnet (Waffenschein, Jagdschein, Waffenbesitzkarte).
Unter "waffenrechtliche Erlaubnisse" fällt auch der "kleine Waffenschein" zum Führen z.B. der abgebildeten Schreckschusspistole.
Ich fürchte, der Autor oder die Autorin, oder die Kontaktperson in der Bundesregierung hat es bewusst unbestimmt gelassen, um eine höhere Zahl nennen zu können, um damit einer größere Gefährlichkeit der Reichsbürger/Selbstversorger/Rechten zu suggerieren.
Nur: Wenn Politik oder Medien schummeln müssen, um die Gefahr größer erscheinen zu lassen - was bedeutet das hinsichtlich der echten Gefahr?
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