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21.08.2024 , 11:30 Uhr
Ich mach dass mal als Zweiten Kommentar: So funktioniert wirklich kein Rechtssystem vor allem nicht das Kriegsvölkerrecht. Ist die Erwartung wirklich, dass militärische Handlungen erst ex-post gerechtfertigt werden. Entweder das Haus war voll von Hamas Leuten und wenn da nur einer drin war, ist es ein Kriegsverbrechen? Das macht Krieg unmöglich was sicherlich cool wäre aber ich glaube momentan ist es nicht realistisch, dass sich Staate auf ein solches System einlassen. Wir brauchen dringend vor dem Hintergrund von Kriegen in Urbanen Gelände eine Debatte ob das IHL noch angemessen ist und wie es erweitert werden muss um Zivilist_innen zu schützen. Die kann aber nicht wirklich auf Basta Argumenten und recht dumpfen Parolen geführt werden.
zum Beitrag21.08.2024 , 11:25 Uhr
Da steckt so viel an Bedenklichen Annahmen über bewaffnete Konflikte drin, dass ich nicht genau weiß wo ich anfangen soll. Ich vermute wir meinen mit "größte" Tonnen an TnT Äquivalent also die Sprengkraft? Dann sind wir mit dem was angefordert wird weit entfernt vom "größten"im US Arsenal. Wie "groß" etwas ist hat auch nur wenig zu tun mit wieviel Schaden es an einem "weichem Ziel" wie einem Wohngebäude anrichtet. Davon völlig losgelöst ist die Frage ob das legal ist. Im Krieg dürfen Zivilist_innen nicht gezielt angegriffen werden. Es darf sehr wohl ein Wohngebäude angegriffen werden wenn es militärisch Gerechtfertigt und Verhältnismäßig ist. Die Debatte die hier geführt wird hat nix mit der Debatte zu tun die notwendig wäre für bewaffnete Konflikte im 21. Jahrhundert.
zum Beitrag10.06.2024 , 10:24 Uhr
Verbieten nicht zumindest Zoo und Bahn in ihrer Hausordnung das tragen von Waffen - auch für die anderen privaten Bereiche (Kita, Schwimmbad, Altersheim) sollte das führen der Waffe nur mit Zustimmung der Hausrechtsinhaber_innen möglich sein. Ich bin mir auch relativ Sicher, das das Schießen auf Wildtiere im Stadtgebiet eine Straftat darstellt wenn nicht rechtfertigender Notstand nachgewiesen werden kann. Inwieweit dass dann dem eigenen Vergnügen dien muss jede_r für sich selbst wissen. Ich würde mich freuen wenn da noch ein paar Infos nachgereicht werden könnten damit wir da nen besseren Überblick haben was denn die Szenarien sind.
zum Beitrag05.04.2024 , 16:15 Uhr
Das wäre ja aber genau die Frage der es sich journalistisch lohnen würde nachzugehen. Meine Vermutung ist nicht das da jemand schummelt sondern das da viel Unwissen bezüglich der Begriffe, Abgrenzungen usw. im Waffenrecht vorliegt. Aber anstatt das unbestimmt zu lassen würde ich mich bei solchen Artikeln freuen wenn die Autor_innen gucken was ist da gemeint. Ich denke das wir alle der Ansicht sind dass Nazis als Legalwaffenbesitzer ein Problem sind. Gerade vor dem Hintergrund ist ja die Frage interessant, um welche Formen der Erlaubnis es sich handelt und warum eine solche Erlaubnis noch nicht Wiederrufen wurde. Gibt es Meldeverzug von Seiten des VS? Ist die Waffen/Jagdbehörde im Verzug? Die Gerichte die über den Wiederspruch entscheiden? Welche Rolle haben Vereine und Verbände und wie können demokratische Strukturen in ihnen gestärkt werden? Das ärgerliche an dem Artikel (und ja auch nicht das erste mal das dass innerhalb der Taz bei dem Thema kritisiert wird) ist, dass hier ganz viel zusammengeworfen wird und der Themenkomplex verschwimmt bis keine_r mehr weiß um was es eigentlich geht. Ich würde mich freuen wenn hier in Zukunft etwas nachgebessert wird, so das wir als Gesellschaft eine Diskussionsgrundlage haben.
zum Beitrag05.04.2024 , 12:05 Uhr
btw - bei der Abgebildeten Waffe handelt es sich um eine Schreckschuss - steht auch klar drauf (PTB Kennzeichnung und Kaliber 9mm P.A.K./ Pistole Automatik Knall). Ich vermute das im Artikel scharfe Schusswaffen gemeint sind, oder?
zum Beitrag05.04.2024 , 10:48 Uhr
a) Ein Waffenschein berechtigt zum zugriffsbereiten Führen in der Öffentlichkeit. 1051 Faschos dürfen zugriffsbereit führen (keine Ahnung was mit der "ähnliche Erlaubnis" gemeint ist)
b) Ich fände jut wenn im letzten Absatz etwas diskutiert wird welche Maßnahmen des neuen Waffenrechts den helfen würden damit Nazis nicht an Knarren kommen. Die Regelabfrage gibt es ja jetzt schon und die Waffenrechtliche Erlaubnis kann entzogen werden wenn man großer Fan von Adolf ist
c) Waffenrecht ist ein komplexes Thema in dem sich das verschieden schwierige Fragen in der Demokratie anschließen. Ich würd mich freuen wenn die TAZ bei dem Thema etwas besser wird. Allein die faktischen Fehler jedesmal wenn ne Wumme involviert ist, erschweren ne vernünftige Debatte zu dem Thema
bg
zum Beitrag27.02.2024 , 16:13 Uhr
Während es erfreulich ist einen so unaufgeregten Kommentar zu de Thema zu leesen, liegt Genosse Daniel dennoch erheblich falsch. Natürlich handelt es sich um eine politische Kritik aber eben auch um israelbezogenen Antisemitismus. Dürfen die Leute das äusern? Natürlich. Muss für solche steilen Thesen eine Bühne bereitgestellt werden oder akzeptiert werden dass die eine bereitgestellte Bühne für antisemitsche Einlassungen nutzen? Natürlich nicht. Ich wünsche mir da von Daniel Bax eine etwas detailierte Analyse des Problems damit wir evtl. eine Antwort auf den in der Kulturszene vorhandenen Antisemitismus finden.
zum Beitrag