Profil-Einstellungen
Hier könnten Ihre Kommentare stehen
Herzlich willkommen.
Auch Sie haben eine Stimme und auch die soll gehört und gelesen werden.
Hier werden alle Kommentare gesammelt, die Sie verfassen. Außerdem können Sie Kontaktmöglichkeiten hinterlegen und sich präsentieren.
Wir freuen uns, wenn Sie die taz.kommune mit Ihren klugen Gedanken bereichern.
Viel Freude beim Lesen & Schreiben.
meine Kommentare
18.10.2024 , 08:46 Uhr
Ich habe an einen geflüchteten Gambier mit Frau und Kind für 720€ vermietet. Er hat keinen Wohnberechtigungsschein, muss also seine Miete selbst bezahlen. Die Hausverwaltung hat uns Eigentümern 50000€ Sanierungskosten angekündigt, um dem Gebäude Energie Gesetz genüge zu tun. Wir sollen 800€ ZUSÄTLICHE Instandhaltungsrücklage pro Monat bezahlen - also 1000€ monatlich! Als ich mich in unserem örtlichen Grünen Parteibüro beschwert habe, hat man mir die möblierte Vermietung empfohlen, damit könne man den örtlichen Mietspiegel umgehen.
zum Beitrag23.07.2024 , 13:54 Uhr
Ich erinnere mich an die Wählerwanderung bei der letzten Hessenwahl. Es liefen mehr Menschen aus dem linken politischen Spektrum zur AFD über als von den Konservativen. In der Realität passiert das vor meinen Augen wie folgt: Eigentümerversammlung einer Arbeiter Wohnanlage, viele ältere Arbeiter aus der Schichtarbeit von Bosch und der nahegelegenen Rasenmäherfabrik. Leute die sich das bisschen Sicherheit im Alter, in Form einer kleinen Eigentumswohnung, vom Mund abgespart haben. Die Verwalterin verkündet - um dem Gebäudeenergiegesetz Genüge zu tun, müsste sie pro Wohnung monatlich 800 Euro zusätzliche Instandhaltungsrücklage einfordern. Die SPD-Grüne Regierung verlangt per Gesetz, dass wenn eine Heizung in dem 18 Parteien Block kaputt geht, müssen ALLE Heizungen in allen Wohnungen ausgetauscht werden! Den alten Leuten blieb vor Schock der Mund offen stehen. Die Verwalterin meinte: "halten sie ihre Heizungen in Stand und hoffen sie auf eine andere Regierung". Unisono wollten diese ehemaligen SPD Wähler die AFD wählen.
zum Beitrag07.02.2024 , 14:58 Uhr
Ich entnehme der Sachstandprüfung des Wissenschaftlichen Dienstes der Bundesregierung dieses "Rückkehrrecht" nicht. Im Gegenteil. Dort steht wörtlich: ... "alle Menschen, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz in Palästina oder die palästinensische Staatsbürgerschaft hatten und entweder während des Konfliktes 1947-1949 vertrieben worden waren oder nicht auf das Gebiet der israelischen Kontrolle zurückkehren konnten. ... Die Nachkommen der Flüchtlinge, die nach der Flucht außerhalb ihres Heimatgebietes geboren sind, wurden dabei explizit nicht erwähnt." Nach aktuellem Stand würde diese Resolution noch 30 000 Palästinenser und Palästinenserinnen betreffen und nicht 7 Millionen.
zum Beitrag