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06.05.2015 , 17:09 Uhr
Was auf den ersten Blick aussieht wie ein Zugewinn an direkter Demokratie, entpuppt sich bei näherem Hinsehen als trojanisches Pferd: Es soll nämlich nicht das Referendum pur eingeführt werden, sondern erfolgreiche Referenden sollen unter Bestandsschutz gestellt werden, indem eine gegen das Referendumsergebnis gerichtete Volksinitiative auf Jahre hinaus für unzulässig erklärt wird. Im Grunde geht es dem Senat und der zur Verfassungsänderung entschlossenen Mehrheit der Bürgerschaft also nicht darum, das Volk auf der Basis umfassender und zuverlässiger Erkenntnisse und Berechnungen entscheiden zu lassen. Eine solche Basis wird es bis November 2015 nicht geben. Angesichts des parlamentarsich-exekutiv zu verantwortenden Elbphilharmonie-Desasters soll nun der Souverän, das Volk, die Verantwortung für Olympia in Hamburg übernehmen und eingelullt in die geschickt und faktenfrei erzeugte Olympiaeuphorie mit Ja stimmen – und dieses Ja auf Jahre hinaus nicht korrigieren dürfen. Ist es überzogen, ein solches Vorhaben als Putsch parlamentarischer Repräsentanten gegen die direkte Demokratie zu bezeichnen?
zum Beitrag21.10.2014 , 15:58 Uhr
Ein Dezentralisierungsvorschlag mit 23 Gemeinden wirkt zunächst einmal provozierend und fast schon absurd.ZentralistInnen und DurchregiererInnen haben einen Punkt, der zum Draufhauen einlädt.Dies lenkt aber vom Thema ab: Es geht weniger um die Zahl der Bezirke als um ihre Stellung im Verhältnis zur Landesregierung (Senat). Nein, MehrDemokratie (MD)will keinen „Stadtstaat in 23 Teilen … durchsetzen“ , sondern die Bezirke i.S.v. Art. 28 GG dahingehend stärken „alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung ... regeln“ zu können. Die sieben Bezirke haben z.Z. keinerlei Gemeinderechte. Der Senat kann jede Entscheidung eines Bezirksamt, einer Bezirksversammlung und jeden Bürgerentscheid ignorieren sowie Gegenteiliges anweisen – und hat dies zum Verdruss mancher BezirkspolitikerInnen und vieler engagierter BürgerInnen zu oft auch getan. Wer diese Allmacht des Senats verbindlich einschränken will, kommt um Verfassungsänderungen nicht herum. Welche das im Detail sein sollen, hat MD genau so wenig inhaltlich entschieden wie die Frage, aus wie vielen Einheiten die kommunale Ebene bestehen soll. Der in Rede stehende Vorschlag ist nämlich nicht die Vorlage für eine Volksinitiative, sondern nur ein Arbeitspapier. Die Mitgliederversammlung von MD hat es nicht inhaltlich beraten, sondern den Landesvorstand beauftragt, einen Trägerkreis zu bilden, dort den vorliegenden Gesetzentwurf als Diskussionsvorlage einzubringen und eine Volksinitiative vorzubereiten. Er ist ein Angebot an alle, die die Bezirke wirklich stärken wollen, sich zusammen zu setzen und den Entwurf so zu überarbeiten, dass er alles enthält, was notwendig ist, um dem Subsidiaritätsprinzip zur Geltung zu verhelfen, ohne die gesamtstädtischen Interessen zu beeinträchtigen. Alles kann und soll diskutiert werden – auch und insbesondere die Frage, wie viele Bezirke welchen Zuschnitts es geben soll.
zum Beitrag