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08.12.2023 , 13:32 Uhr
Die Schule ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Dort muss man sich an die Vorgaben des Staates halten. Erstmals wurde dies in der Neutralitätspflicht ausformuliert, wonach der Staat sich zurückzuhalten hat. In staatlichen Amtszimmern, im Gerichtssaal, in Schulklassen sind religiöse Symbole nicht zulässig(Kruzifix Urteil). Draußen auf der Straße aber darf jeder religiöse Symbole tragen. Dies gilt meiner Meinung auch für das beten an Schulen. Im übrigen gibt es fast überall eine ruhige Ecke in der man beten kann. Wenn es denn wirklich um den Glauben geht und nicht um aufzufallen egal aus welchem Grund auch immer. Wenn es sich um eine Schule handelt die vom Grundsatz her Religiös ist. Also eine Muslimische, Christliche oder Jüdische ist dies natürlich anders zu bewerten. Ich meine damit keine Religionsschulen sondern zum Beispiel Öffentliche Katholische Schulen.
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