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01.11.2023 , 12:56 Uhr
Ich stimme zu! Natürlich bedauere ich aus Sicht der Opferseite, wenn ein schwere Straftat nicht nochmal aktueller juristisch beurteilt werden können. Allerdings stelle man sich vor , nach einem meist Jahre langem Strafverfahren wird ein Angeklagter freigesprochen. Allein die Belastung durch diese Zeitspanne lassen sich an schuldlos Verurteilten , später doch freigesprochenen nachvollziehen. Sollte es möglich sein , den Fall durch schwerwiegenden Verdacht einmal ..oder -sehr extrem- mehrmals neu zu verhandeln , bedeutet das eine dermaßen hohe Belastung über weitere Jahre hinweg , ggf in Haft. Das GG regelt es so, auch als Brandmauer für nicht rechtsstaatlich denkende Regierungen. Sollte es der Bundestag anders wollen, müsste eine Grubdgesetzänderung her...wenn sie in diesem Punkt möglich ist . Ich finde es schmerzhaft , aber dennoch besser so, wie es ist .
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