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09.01.2024 , 11:55 Uhr
Warum soll eine Person, die ein eigenes Einkommen hat, nicht selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommen, wenn sie sich in einem Frauenhaus befindet? Meines Wissens werden in keinem Fall einer Frau, die Schutz in einem Frauenhaus sucht, die Kosten für die vom Frauenhaus und deren Mitarbeiterinnen erbrachten Leistungen für den Betrieb, die Betreuung und den Schutz in Rechnung gestellt, sondern lediglich die Kosten für den Lebensunterhalt. Das sind die Kosten, die eine Person auch dann selbst zu tragen hätte, wenn sie sich an irgendeinem anderen Ort aufhalten würde, der ihr den nötigen Schutz bietet. Auch für Bewohnerinnen eines Frauenhauses gilt, dass soziale Transferleistungen wie Bürgergeld immer n a c h r ä n g i g e Leistungen sind. Will sagen, dass sie nur dann vom Staat zu tragen sind, wenn keine eigene Mittel zur Verfügung stehen. Das gilt für alle Bürgerinnen und Bürger dieses Landes. Also auch für Bewohnerinnen in einem Frauenhaus. Selbstverständlich kann es dabei zu unbillige Härten kommen. Zum Beispiel wenn, wie hier angeführt, die betreffende Person über ein Vermögen verfügt, dass im Falle einer Sozialhilfe anzurechnen sei, wie etwa den Besitz eines Hauses. Das kann, wie hier, ein großes Problem sein, wenn die betreffende Person nicht alleinige Eigentümer*in des Vermögens ist. Aber dieses Problem gibt es bei rundweg alle Bezieher*innen von Sozialleistungen, ein gemeinsames Vermögen mit einer dritten person haben, und ist keie Besonderheit für Bewohnerinnen im Frauenhaus. Hieraus den Vorwürf abzuleiten, die Frauen im Frauenhaus würden in Stich gelassen, ist sachfremd. Wenn die betreffende Frau, anstatt ins Frauenhaus, zu einer dem Ehemann unbekannten Freundin an einem ihm nicht bekannten Ort gezogen wäre, hätte sie ihren Lebensunterhalt bzw. den für ihre Kinder auch selbst bezahlen müssen. Falls sie dann Bürgergeld beantragt hätte, wäre sie vor genau dem gleichen Problem gestanden, entweder ihr eigenes Vermögen einzuseetzen oder arbeiten zu gehen.
zum Beitrag03.12.2023 , 18:41 Uhr
Typisch für FDP sowie CDU/CSU: Bei Haushaltslöcher schaut man ausschließlich dahin, wo man den am wenigst begüterten und schwächsten Gruppen unserer Gesellschaft noch etwas von ihrem ohnehin spärlichsten Auskommen wegnehmen könnte. Mal dorthin zu schauen, wo wirklich Überfluss ist und man eine mäßige zusätzliche steuerliche Belastung schmerzfrei verkraften könnte, kommt gar nicht erst in den Sinn. Wenn die klassische kluge schwäbische Hausfrau, die so gerne von jenen Politikern angeführt wird, zum sparen angehalten wird, wird sie dann vorrängig an jenen Vorräten dran gehen, von denen am wenigsten da ist? Oder vielleicht doch lieber an jenen Vorräten, von denen in Überfluss vorhanden ist?
zum Beitrag