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11.11.2014 , 15:58 Uhr
Das ist nicht richtig. Damit ein Arbeitnehmer mit drei Kindern 2.300 Euro zur Verfügung hat, muß er rund 2.300.- Euro brutto verdienen. Bei drei Kindern hat er dann 1.761,32 Euro plus Kindergeld 558,-- Euro. Asylbewerber erhalten erst nach drei Jahren Kindergeld. Ohne Anerkennung, wenn nur eine Aufenthaltsgenehmigung oder eine Duldung vorliegt, gar nicht. Sogar dann nicht, wenn eine Erwerbstätigkeit besteht.
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