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21.09.2023 , 21:02 Uhr
Liebe Taz, Die Analyse Aserbaidschan hätte Bergkarabach so wie die Ukraine die Krim zurückerobern dürfen ist so nicht richtig. Das völkerrechtliche Gewaltverbot aus Art. 2 Abs. 4 UN Charta schützt nach herrschender Meinung auch stabilisierte de facto Regime wie Bergkarabach. Sie sind hier leider der Aserbaidschanisch-türkischen Lesart auf den Leim gegangen. Die gewaltsame Rückeroberung Bergkarabachs ist keineswegs rechtmäßig.
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