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12.07.2023 , 11:24 Uhr
Das regelt die Aufsichtsbehörde. Da ich seit über dreißig Jahren im Strafvollzug als Vollzugsbeamter tätig bin, ist es immer eine Entscheidung über die Sicherungsmaßnahmen die durch viele Punkte beeinflusst wird. Das kann dann ein aussenstehender oder wie hier ein Reporter nicht beurteilen. Jede Maßnahme ist vorher geprüft.
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