Profil-Einstellungen
Login Kommune
Hier könnten Ihre Kommentare stehen
Herzlich willkommen.
Auch Sie haben eine Stimme und auch die soll gehört und gelesen werden.
Hier werden alle Kommentare gesammelt, die Sie verfassen. Außerdem können Sie Kontaktmöglichkeiten hinterlegen und sich präsentieren.
Wir freuen uns, wenn Sie die taz.kommune mit Ihren klugen Gedanken bereichern.
Viel Freude beim Lesen & Schreiben.
meine Kommentare
14.11.2025 , 11:17 Uhr
Das die Wohnungen aus er Sozialbindung fallen und der Eigentümer dann "abkassieren" darf, wird immer als Skandal dargestellt.
Skandal ist, dass wir als Gesellschaft seit Jahrzehnten zu geizig sind, Geld für den Bau und den Erhalt von Sozialwohnungen ausgeben.
Stattdessen werden windige Finanzkonstruktionen ersonnen, um nichts zu zahlen, und trotzdem den Anschein zu erwecken, wir würden uns um die Bedürftigen kümmern.
Weil wir dazu zu geizig sind, werden private Investoren beauftragt, Wohnungen zu bauen. Denen wird ein Kredit gewährt, den sie nach 25 Jahren zurückzahlen müssen, und im Gegenzug verpflichten sie sich, während der Kreditlaufzeit billige Mieten zu nehmen. Danach fallen die Wohnungen aus der Sozialbindung, der private Investor erhöht die Mieten, und die Empörung ist groß.
Man fragt sich: Warum sollten Private moralisch verpflichtet sein, Wohnungen zu bauen und dann zu einem Spottpreis zu vermieten, wenn die Gesellschaft selbst dazu zu geizig ist?
Meiner Meinung nach sollten wir als Gesellschaft das Geld in die Hand nehmen und selbst Wohnungen bauen. Ist teuer. Aber dann gehören die Wohnungen uns, und wir können sie solange als Sozialwohnungen nutzen, wie wir wollen.
zum Beitrag11.11.2025 , 13:56 Uhr
Um die Spiegelmiete auszurechnen zu können, müssen Sie wissen, was "hochwertig", "vergleichbar" usw. ist. Und das ist halt unklar.
Um in Ihrem Bild vom Straßenverkehr zu bleiben: Der Bußgeldkatalog käme Ihnen ziemlich bedrohlich vor, wenn nirgendwo klar definiert wäre, was die Geschwindigkeitsbegrenzung ist. Stellen Sie sich vor, auf irgendeiner Straße steht ein Schild: "Übermäßig schnell fahren verboten". Der eine Richter spricht bei 55 km/h frei, der nächste Richter entzieht bei 25 km/h die Fahrerlaubnis.
zum Beitrag11.11.2025 , 13:45 Uhr
Ich freue mich sehr, dass Sie meinem Argument nachgehen. Aber bleiben Sie nicht oberflächlich! Versuchen Sie wirklich einmal zu beantworten, was ein "hochwertiges Stand-WC" ist. Die Urteilssammlung ist völlig unbrauchbar. Im Vorwort: "Die Sammlung beinhaltet nur eine Auswahl an Urteilen. Sie erhebt weder Anspruch auf Vollständigkeit noch auf Aktualität der Angaben. Die genannten Entscheidungen [...] stellen zudem Einzelfälle dar und sind nur eine Orientierung." Kern des Problems sind die vielen Mietspiegelmerkmale, die von einer völlig subjektiven Bewertung abhängig sind: "guter Zustand", "hochwertig", "besonders" usw. Da helfen auch keine Fachanwälte. Selbst Urteile sind unsicher, denn der nächste Richter beurteilt "hochwertig" vielleicht anders. Und der Staat weiß sowieso nicht, wie sein Mietspiegel zu deuten ist. Vor dem Gesetz sind alle gleich. Strafen für Immobilengesellschaften gelten auch für die Studentin. Siehe auch Taz-Artikel "Profitgier bei Untervermietungen". Natürlich sollte man gegen groben Mietwucher vorgehen. Aber vielleicht erst einmal mit präziseren Gesetzen statt mit willkürlichen Strafen.
zum Beitrag10.11.2025 , 23:53 Uhr
Liebe Frau Fischer, sie fordern Strafen für Vermieter, die das Gesetz brechen. Voraussetzung für Strafen ist jedoch, dass ein Fehlverhalten genau bestimmbar ist. Und hier gibt es ein Problem: Es ist für Vermieter oft unklar, welche Miete zulässig ist. Nehmen wir den Berliner Mietspiegel: Wann ist ein Stand-WC hochwertig? Was ist ein mit einer Wandfliese vergleichbarer Wandschutz? Wann ist die Lage besonders geruchsbelastet? Wissen Sie nicht? Ich lade Sie ein, die Antworten darauf einmal zu recherchieren. Sie werden merken, dass es keine oder nur widersprüchliche Urteile dazu gibt. Je nachdem, wie sie sich entscheiden, liegt die Miete z.B. bei einer kleinen Altbauwohnung bei 6,85 € oder 15,31 €. Später beim Rechtstreit: Ist das WC nun hochwertig? Sieht es zufällig ein Richter so wie Sie, sind Sie die soziale Vermieterin, die mit gutem Beispiel vorangeht. Sieht es der Richter anders, sind Sie ein raffgieriger Miethai, der bestraft werden muss. Bedenken Sie: Rund 1/3 der Vermieter sind Privatpersonen -mit Untervermietenden wohl deutlich mehr. Wie viele Jahre Gefängnis schlagen Sie vor für die 22jährige, die Ihre Wohnung untervermietete, und glaubte, das Stand-WC wäre hochwertig?
zum Beitrag02.04.2025 , 14:08 Uhr
Ich finde es nicht verwerflich, nahe Einkaufsmöglichkeiten bei einem Mieterhöhungsverlangen ins Feld zu führen. Die Idee an sich ist nicht absurd: Der Potsdamer Mietspiegel kennt z.B. die Merkmale "Nahversorgung für den täglichen Bedarf innerhalb von ca. 1 km Wegestrecke" und "gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr". Rein rechtlich sind auch andere als die im Berliner Mietspiegel genannten Merkmale berücksichtigungsfähig. Denn der Mietspiegel ist nur hinsichtlich der Wohnlage qualifiziert und bindend, nicht aber hinsichtlich der Spanneneinordnung. Letztere ist nur eine Orientierungshilfe und auch nicht abschließend, siehe Einordnungshilfe zum Mietspiegel. Einkaufsmöglichkeiten wurden bei der Wohnlageneinordnung auch nicht berücksichtigt, siehe Dokumentation zum Mietspiegel, alles herunterladbar auf der Seite des Senats. Dementsprechend hat sich das Gericht mit der Argumentation auch ernsthaft auseinandersetzten müssen. Der Artikel macht auf mich den Eindruck, als hätte Vonovia etwas Unrechtmäßiges getan, indem sie sich Mietspiegelmerkmale "ausgedacht" hätten. Und das stimmt einfach nicht.
zum Beitrag16.06.2023 , 23:13 Uhr
Doppelt rechtswidrig hält besser!!
Nicht nur wird seit nunmehr acht Jahren keine Mietenerhebungen mehr durchgeführt (letzte Erhebung war 2015), obwohl §558d BGB vorschreibt: "Nach vier Jahren ist der qualifizierte Mietspiegel neu zu erstellen."
Nun wird auch noch die Vorschrift des § 558d BGB missachtet, nach der der Mietspiegel durch die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindexes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland weitergeschrieben werden soll.
Dieser gesetzlich vorgeschriebne Index ist aber nicht genehm, weil die Preissteigerungen mit 12% zu hoch sind. Stattdessen wird ein neuer Fantasie-Index erfunden. In den Worten der Mietspiegel-Autoren, nachzulesen auf Seite 3, 4 des Mietspiegels 2023: "Ausgehend von den BGB-Vorgaben zur Indexfortschreibung bei qualifizierten Mietspiegeln, dass die Entwicklung des Verbraucherpreisindex (VPI) Deutschland herangezogen werden muss, wurde dies als Basis verwendet. Allerdings wurden zwei wesentliche Anpassungen vorgenommen (...). 1. Es wurde vom Berliner Verbraucherpreisindex ausgegangen. 2. Aufgrund der in dem 2-Jahreszeitraum sehr stark gestiegenen Kosten für einige Positionen des Berliner VPI hätte sich eine hohe Entwicklung des VPI gesamt ergeben (12,8%). Diese Kosten betreffen insbesondere die Positionen Energie und Nahrungsmittel, die nichts mit der eigentlichen Miet- und Wohnkostenentwicklung zu tun haben. Daher wurden (...) zwei überschneidungsfreie Teilindizes des Berliner VPI ausgewählt, die die (...) Entwicklung ohne die o.g. "Preistreiber" abbilden."
Ergebnis: Der Senator erklärt freudestrahlend: "Durch Verwendung geeigneter Indizes ergab sich eine Entwicklung von 5,4% für zwei Jahre."
Die Energiepreise werden herausgerechnet, weil sie angeblich nichts mit der Miete zu tun haben. Dafür bestimmt sich der Mietpreis nun nach Schuh-, PC- und Briefmarkenpreisen.
Warum nicht gleich ein Mietspiegel mittels Gummibärchen-Preisindex?
zum Beitrag