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14.12.2024 , 17:00 Uhr
Ein Antrag wäre nicht "überhastet", denn alles Zögern verringert real die Chancen, dass es überhaupt absehbar zu einem Antrag des Bundestags kommt. Im Gerichtsverfahren kann man restliche Fakten und Einordnungen nachschieben. Zwischen "abgeschmettert" oder "Kantersieg" (schwarz oder weiß) gäbe es die Möglichkeit, mit "Hilfsanträgen" zumindest teilweise durchzudringen, zB dass "hilfsweise" bestimmte Landesverbände als verfassungswidrig eingestuft werden, etc.. Selbst wenn die AfD taktisch in Teilen zurückrudern würde, wäre das schon ein Gewinn. Bei dem aus der Verfassungswidrigkeit resultierenden Parteiverbot geht es nicht um das Verbot von Meinungen und Äußerungen, sondern um Parteistrukturen (Mandate, Gelder) die ins Staatsgefüge eingebettet sind und von ihm profitieren.
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