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28.03.2023 , 08:40 Uhr
Kleine Korrektur zur Bewertung von Oberflächengewässern nach dem Schema der WRRL: Sowohl das gute ökologische Potential als auch der gute ökologische Zustand werden in regelmäßigen Abständen über verschiedene sogenannte biologische Qualitätskomponenten (QK) bewertet. Diese sind EU-weit die gleichen, nämlich Fische, Makrophyten (höhere Wasserpflanzen),Makrozoobenthos (mit bloßem Auge sichtbare Wirbellose) und Phytoplankton (pflanzliches Plankton). Hinzu kommen immer die Wasserchemie sowie die Morphologie (Sohl-, Uferbeschaffenheit,etc.) ,die ebenfalls bewertet werden. Der Ist-Zustand wird mit einem Soll-Zustand (Referenz) verglichen und in einem komplexen Berechnungsverfahren über alle bewertungsrelevanten Komponenten miteinander verschnitten. So wird der aktuelle ökologische Zustand ermittelt. Ziel ist für alle Wasserkörper der gute ökologische Zustand (GÖZ) bzw. bei erheblich veränderten Wasserkörpern das gute ökologische Potential (GÖP), wobei für das GÖP ein paar Abstriche bei der Erfüllung der Ziele gemacht werden. Werden GÖZ/GÖP nicht erreicht,sind Maßnahmen erforderlich,um entsprechende Verbesserungen herzustellen. Von einem Ausschöpfen o. ä. kann also nicht die Rede sein. Auch Polen muss in der Oder das GÖP erreichen! Ansonsten aber guter und wichtiger Artikel!
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