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03.10.2014 , 09:17 Uhr
wenn die "Wasserverschlechterung festgestellt und bewertet" werden und als solches zunächst definiert werden muss, um sie mit dem "übergeordneten öffentlichen Interesse" in die Waagschale werfen zu können.. wieso genau wird dann nicht auch das "öffentliche Interesse" genauer definiert (und nicht "einfach" durch Arbeitsplatzzahlen repräsentiert)? wäre die Volksabstimmung da eine wirklich so schlechte Lösung?
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