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11.03.2023 , 04:02 Uhr
Interessant, wie oberflächlich Sie argumentieren 1. Direkt an der Bahn, wo Güterzüge, Fernzüge und S-Bahnzüge im 5 Minuten Takt mit unerträglichen 70 Dezibel vorbei rauschen, kann man gar nicht wohnen. Dies nennt man ungesunde Lebensverhältnisse. Vonkeiner Behörde in Deutschland würde man Baurecht für sozialen Wohnungsbau erhalten Aber man kann dem Investor gleich mal bösartig unterstellen, dass er nur Bürogebäude bauen möchte 2. Grundsätzlich ist für Sie ein Investor aus Berlin der aus versteuerten Einnahmen der vergangenen zehn Jahre sauber ein Grundstück zum damaligen Marktpreis erworben hat, ein schlechter Mensch. Dass er für jugendliche in Prenzlauer Berg seit acht Jahren dort kostenlos ein Skate Park das Verfügung stellt, dass er massiv Berliner Kultur unterstützt, dass er Wohnraum für drei Euro pro Quadratmeter zur Verfügung stellt,etc. wird bewusst nicht erwähnt. 3. Diejenigen, die Anonym beziehungsweise über anonyme Gesellschaften in Berlin und Brandenburg über z.B. zyprische Gesellschaften in Berlin in Milliarden Höhe Geld waschen, kaum oder gar keine Steuern bezahlen, ganz offensichtlich Raubbau an unsere Gesellschaft betreiben, werden von Politikern, unsere Gesellschaft etc als Ausländer in Ruhe gelassen. Diese Personen haben nur das Interesse mit Geldwäsche, Steuerhinter bzw Optimierung etc unsere Gesellschaft auszurauben. Dieses Personen bzw Gesellschafren bzw. Machenschaften werden niemals erwähnt. Diese Personen bauen auch nicht, kein Büro keine Wohnung nichts. Und unsere Politiker besonders der SPD haben damals die GSW an die unseriösen Investoren für einen lächerlichen Preis verramscht. Paar Jahre später kaufteman 10 % des Bestandes im modernisierten Zustand, mit einem Aufschlag von 800 Millionen € wieder zurück. Die gleichen damaligen Politiker der SPD beraten heute diese Gesellschaften, verdienen sich gigantische Beträge und unterstützen den weiteren Raubbau an unsere Gesellschaft. ,
zum Beitrag11.03.2023 , 03:15 Uhr
Dies mag Ihre Meinung sein, Da wir in einem Rechtsstaat leben, gab es vom Verwaltungsgericht ein eindeutiges Urteil, dass das Gelände im Innenbereich ist.
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