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20.09.2014 , 12:51 Uhr
Dann sollte man die Gesetze aber auch a) lesen und b) befolgen. Sie Herr Matschmi, scheinen die Gesetze nicht zu kennen. Es geht zudem um die GEMA, diese hat als wirtschaftlicher Verein nichts mit der Politik zu tun und ist nicht durch die Bürger zu beeinflussen.
Hier mal ein Auszug aus dem Gesetz:
"Die Verwertungsgesellschaft soll bei der Tarifgestaltung und bei der Einziehung der tariflichen Vergütung auf religiöse, kulturelle und soziale Belange der zur Zahlung der Vergütung Verpflichteten einschließlich der Belange der Jugendpflege angemessene Rücksicht nehmen."
Quelle: UrhWahrnG §13 (3)
zum Beitrag20.09.2014 , 12:48 Uhr
Wen erinnern diese Aussagen noch an 2012?
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Franco Walther:
"(...) Aber uns sind da gesetzlich die Hände gebunden. Wir dürfen das nicht. Eine lizenzpflichtige Veranstaltung ist eine lizenzpflichtige Veranstaltung. Außerdem verwalten wir die Rechte unserer Mitglieder treuhänderisch. Selbst wenn wir wollten, könnten wir so eine Veranstaltung nicht einfach freistellen."
Analysieren wir diese Aussage doch einmal:
a)Eine lizenzpflichtige Veranstaltung ist also eine lizenzpflichtige Veranstaltung - wer hätte das gedacht ?!
b) Die GEMA verwaltet die Rechte ihrer Mitglieder treuhänderisch - wer hätte das gedacht
Beides hat nichts mit der Beantwortung der Frage zu tun. Also weiter ...
c)" Aber uns sind da gesetzlich die Hände gebunden. Wir dürfen das nicht."
Dann lesen wir doch mal das Gesetzt was Herrn Walther und der GEMA angeblich die Hände fesselt:
"Die Verwertungsgesellschaft soll bei der Tarifgestaltung und bei der Einziehung der tariflichen Vergütung auf religiöse, kulturelle und soziale Belange der zur Zahlung der Vergütung Verpflichteten einschließlich der Belange der Jugendpflege angemessene Rücksicht nehmen."
Quelle: UrhWahrnG §13 (3)
Tja lieber Herr Walther, dann nehmen sie doch einfach mal "Rücksicht auf kulturelle Belange". Das Gesetz fordert sie sogar dazu auf.
Da mir nicht bekannt ist, ob Herr Walther das Gesetz überhaupt kennt, kann ich auch nicht beurteilen, ob er hier wissentlich die Unwahrheit verbreitet, also lügt, oder ob er nur seinen Job nicht ernst nimmt und sich mit den Gesetzen noch nicht auseinandergesetzt hat.
Ein weiteres unerfreuliches Kapitel.
zum Beitrag