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30.01.2021 , 23:44 Uhr
Gut, da hinkt der Vergleich mit dem weiter verleihen der Bücher. Die Aktie wird nach dem verleihen ja sofort verkauft wie Frau Herrmann ebenfalls richtig beschreibt. Der Käufer dieser verliehenen Aktie weiß nicht dass diese bereits verliehen ist... Er kann sie also ebenfalls verleihen worauf diese dann ein weiteres Mal verkauft würde.
Der Käufer einer Aktie kann nicht wissen ob der Verkäufer sie erworben oder geliehen hat.
Die Leerverkaufsquote wird nur über die Meldepflichten der Leerverkäufe ermittelt.
zum Beitrag30.01.2021 , 09:37 Uhr
Das geht sehr wohl, genau wie beim verleihen eines Buches. Verleihe ich einen Freund ein Buch und dieser verleiht es einen weiteren ist dieses eine Buch zwei Mal verliehen. Auf diese Art können auch Leerverkaufquoten jenseits von 100% entstehen.
zum Beitrag13.12.2020 , 22:21 Uhr
Herrunterfahren: shutdown Ausgangssperre: lockdown
zum Beitrag08.09.2014 , 15:27 Uhr
"Wenn man sich in Sicherheit glaubt" liefert mir irgend ein Algorithmus nach dem Lesen dieser Kolumne Werbung für Wein auf der Taz Startseite. Ich habe lange Zeit Wein getrunken. Seinerzeit wäre die Werbung bestimmt interessant gewesen, ich hätte aber mit Sicherheit diese Kolumne nicht gelesen. Heute gefährdet diese Anzeige meine Gesundheit.
Im Bild zum Artikel ist auch wieder eine Trinkszene dargestellt, obwohl sich der Text um Nüchternheit / Abstinenz dreht.
Das Buch vom Autor kann ich übrigens für trockene Abhängige,
Co-Abhängige und Angehörige sehr empfehlen.
zum Beitrag