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09.11.2022 , 14:26 Uhr
Was nie thematisiert wird: von den Erhöhungen kommt NICHTS bei Alleinerziehenden an, die zwar die Kinder zum Großteil betreuen aber keinen oder viel zu wenig Unterhalt bekommen: zwar springt dann der Staat mit Unterhaltsvorschuss in Höhe des Mindestbedarfes ein, aber hier wird komplett das ganze Kindergeld abgezogen. Genau wie bei SGB II - Bezug: hier wird sowohl Unterhalt(svorschuss) als auch Kindergeld abgezogen. Gerade die bedürftigsten Familien (Alleinerziehende sind zudem die von Armut am meisten betroffene Gruppe!) haben von dieser Kindergelderhöhung überhaupt nichts. Warum wird hier nichts getan, bis 2025 kann doch nicht ernsthaft gewartet werden!
zum Beitrag09.11.2022 , 14:25 Uhr
Was nie thematisiert wird: von den Erhöhungen kommt NICHTS bei Alleinerziehenden an, die zwar die Kinder zum Großteil betreuen aber keinen oder viel zu wenig Unterhalt bekommen: zwar springt dann der Staat mit Unterhaltsvorschuss in Höhe des Mindestbedarfes ein, aber hier wird komplett das ganze Kindergeld abgezogen. Genau wie bei SGB II - Bezug: hier wird sowohl Unterhalt(svorschuss) als auch Kindergeld abgezogen. Gerade die bedürftigsten Familien (Alleinerziehende sind zudem die von Armut am meisten betroffene Gruppe!) haben von dieser Kindergelderhöhung überhaupt nichts. Warum wird hier nichts getan, bis 2025 kann doch nicht ernsthaft gewartet werden!
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