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23.10.2022 , 00:03 Uhr
Es mögen viele Personen kriminelle Dinge tun aufgrund einer psychischen Erkrankung. Dies macht jedoch diese Dinge weder weniger kriminell noch weniger gefährlich. Eine psychisch erkrankte Person kann sie genau so gut verletzen oder töten wir eine gesunde Person.
Es ist ebenfalls egal was eine Person vorher bereits getan hat. Es wird eine akute Situation betrachtet. Wenn diese Person akut psychiatrische Hilfe benötig wird sie nach Möglichkeit freiwillig oder z.B. in NRW per PsychKG in eine entsprechende Einrichtung gebracht. Wenn die Person jedoch eine akute Gefahr für sich, bedeutenden Sachwerten, rechtlichen Gütern oder wichtiger anderen Personen darstellt, kommt in erster Linie die Polizei ins Spiel und die akute Bedrohung aus der Gleichung zu nehmen. Danach werden auch in diesen Fällen eine weiter Ärztliche und wenn notwendig Psychologische/Psychiatrische Einschätzung der Festgenommenen Person vorgenommen bevor sie für Gewahrsamsfähig erklärt wird im Justiz System „verarbeitet“ wird.
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