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10.07.2022 , 13:54 Uhr
Art. 14 Abs. 2 GG: "Eigentum verpflichtet."
zum Beitrag10.07.2022 , 13:53 Uhr
§ 3 Abs. 1 BauO NRW 2018: "[...] Anlagen sind so ... instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden, dabei sind die Grundanforderungen an Bauwerke gemäß Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zu berücksichtigen."
Lieber Kreis Detmold, kennst du die Landesbauordnung nicht?
zum Beitrag