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26.06.2022 , 19:08 Uhr
"Solche Pushbacks sind nach internationalem Recht illegal. Denn einmal auf spanischem Boden, hat ein Flüchtling eigentlich das Recht, einen Asylantrag zu stellen. Auch wer dies nicht tut, darf nicht ohne richterliches Verfahren abgeschoben werden."
Schlichtweg falsch. Die Pushbacks von Migranten, die mit Gewalt oder unter Überwindung von physischen Grenzbarrieren die Grenze überqueren, dürfen unmittelbar wieder nach Marokko abgeschoben werden. Siehe das entsprechende Urteil des EGMR:
dejure.org/dienste...nzeichen=8675%2F15
www.zeit.de/gesell...kko-pushbacks-egmr
Der Artikel sollte dahingehend berichtigt werden.
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