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21.08.2014 , 14:56 Uhr
Rechtsstaat oder Bananenrepublik ? Die Frage bleibt offen.
Im Fall Gustl Mollath gibt es eine Schlüsselszene: Der Generalstaatsanwalt hat die Strafanzeige von Mollath (gegen die Hypo-Bank) mit z.T. sehr differenzierten Angaben an die zuständige Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth weitergeleitet, diese jedoch hat keinerlei ernsthafte Ermittlungen eingeleitet, anstatt, wie sonst üblich, dem hinreichend begründeten Verdacht auf Geldwäsche und Steuerhinterziehung mit Nachdruck nachzugehen.
Warum ? Gab es Interventionen von innerhalb oder außerhalb der Staatsanwaltschaft ? Vom zuständigen bayerischen Justizministerium ? Oder von anderer (politischer) Seite ? Wie kam der Vorsitzende Richter Otto Brixner, der im Prozess nichts davon hören wollte, dazu, der Steuerfahndung von weiteren Ermittlungen in diesem Fall abzuraten ? Warum „gehorchte“ die Steuerbehörde ?
Wurde Gustl Mollath „sicher verwahrt“, um die Verfolgung von Straftaten wichtiger (politischer?) Persönlichkeiten zu vereiteln? Langjährig, damit die Verjährungsfristen einschlägiger Straftaten ablaufen einschl. der an deren Strafmaß gekoppelten Sanktionen wegen Strafvereitelung im Amt ?
Keiner der Beteiligten wird die wahren Hintergründe der Vorgänge im Fall Mollath freiwillig an die Öffentlichkeit bringen.
So obliegt es im Fall des Gustl Mollath der einen Strafverfolgungsbehörde, ggf. gegen eine andere Strafverfolgungsbehörde ein Ermittlungsverfahren einzuleiten und die Hintergründe für deren unterlassene Ermittlungen aufzudecken. So funktioniert ein Rechtsstaat.
Es geht um Gewaltenteilung, um die Unabhängigkeit der Justiz und damit um die Funktionstüchtigkeit eines Rechtsstaates, die angesichts der skandalösen Vorgänge und der ominösen Hintergründe im Fall Gustl Mollath auf dem Prüfstand steht.
Das vorliegende Urteil lässt die fragwürdigen Beziehungen zwischen Staatsanwaltschaft, Gericht und Tätern absichtsvoll im Dunkel. Der wahre Justizskandal setzt sich also fort.
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