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25.06.2024 , 14:35 Uhr
Die meisten sind getrennterziehend. Richtig armutsgefährdet sind meistens Väter die sich trotzdem kümmern möchten. Trotz annähernd gleichen Kosten erhalten diese gar keine Leistung und müssen Unterhalt zahlen der jedes Jahr um 10% steigt. Ein Rechenbeispiel. Er und sie verdienen 2.500€ netto. Sie erhält Kindergeld, Steuerklasse 2 und Unterhalt für den 7 jährigen (Mindestunterhalt). Sie hat 3350€ zur Verfügung, er 2000€. Er betreut 40% sie 60%.
zum Beitrag03.04.2024 , 10:36 Uhr
Mit der Einführung der Kindergrundsicherung geht es wohl rein um Postensicherung für Politiker nach Ende der Koalition. Die Kindergrundsicherung stellt eine Zusammenfassung von existierenden Leistungen dar, also von Leistungen, welche quasi bereits jetzt beantragbar sind und bereits jetzt auch von Mitarbeitern bearbeitet werden. Die Mitarbeiter sind also quasi schon da. Frau Paus als VAMV Mitgleid schafft es hier nichtmal einen diskutablen Entwurf zu liefern oder Entwürfe für ein modernes Familienrecht nach skandinavischem Vorbild zu präsentieren. Stattdessen, werden alte Rollenbilde propagiert und Frauen in die Vetreuung nach Trennung gedrängt. Die Ministerin ist fehl am Platz und müsste ausgetauscht werden.
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