Fusion E.ON-Ruhrgas blockiert

Gericht lehnt Zusammenschluss abermals ab. Firmen orientieren sich jetzt neu

BERLIN taz ■ Die Expansion der deutschen Energiewirtschaft nach Osteuropa wird gebremst. Dies dürfte das Ergebnis der ablehnenden Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf zur beabsichtigten Fusion der Unternehmen E.ON und Ruhrgas sein. Das Gericht hat den Zusammenschluss bereits zum zweiten Mal gestoppt, obwohl das Bundeswirtschaftsministerium sie genehmigt hatte.

Mit ihrer Fusion wollen E.ON, Deutschlands größter Stromkonzern, und Ruhrgas, das landesweit größte Gasunternehmen, ihre Mittel für die Investition im Ausland bündeln. Im Fokus der Vorstände liegt unter anderem eine stärkere Beteiligung an dem russischen Gasmonopol Gazprom. Auf diese Art beabsichtigen E.ON und Ruhrgas, eine führende Stellung auf dem europäischen Energiemarkt zu erobern und auszubauen.

Der Weg dahin ist nun einstweilen verbaut. Das Düsseldorfer Gericht hat freilich nur vorläufig entschieden, der Spruch im Hauptsacheverfahren steht für Februar 2003 an. Sollte er ebenfalls negativ ausfallen, können die Konzerne vor den Bundesgerichtshof ziehen. Dieser Prozess würde sich aber bis ins Frühjahr 2004 hineinziehen.

Wenngleich E.ON und Ruhrgas ankündigen, alle rechtlichen Mittel auszuschöpfen, herrschen in der Branche Zweifel, ob sich die Firmen auf ein so langes Verfahren mit unsicherem Ausgang einlassen. Die Alternative, die offenbar auch geprüft wird, besteht in der getrennten Expansion in die USA und Osteuropa. Weil die Konzerne allein handeln, würde diese Strategie aber nicht so kraftvoll ausfallen.

Obwohl die Monopolkommission der Bundesregierung und das Bundeskartellamt den Firmenzusammenschluss ablehnen, hat das Bundeswirtschaftsministerium im Sommer diesen Jahres eine Sondergenehmigung pro Fusion erlassen. Konkurrenten von E.ON und Ruhrgas haben dagegen erfolgreich Beschwerde eingelegt: Mit einer einstweiligen Verfügung hat das OLG Düsseldorf das Geschäft Mitte 2002 bereits einmal auf Eis gelegt. Nach einer abermaligen Genehmigung durch das Wirtschaftsministerium wollten E.ON und Ruhrgas das erste OLG-Urteil aufheben lassen. Der Schuss ist nach hinten losgegangen.

Das Gericht erkennt sowohl Verfahrensfehler als auch inhaltliche Mängel. Als Verfahrensfehler rügen die Richter unter anderem Gespräche zwischen E.ON und dem Ministerium, über deren Inhalt die Kokurrenzunternehmen keine Informationen erhalten hätten. Außerdem sei nicht zu erkennen, wie die Öffnung des Gasleistungsnetzes von E.ON und Ruhrgas für Konkurrenten wirksam überwacht werden können, erklärten die Richter.

Beschwerde gegen die Fusion haben unter anderemdie Energiehändler Ampere (Berlin), Trianel (Aachen), die Stadtwerke Aachen und Rosenheim sowie der südwestdeutsche Energiekonzern EnBW eingelegt. Sie teilen die Befürchtung, der Gigant E.ON-Ruhrgas könne mit seiner Marktmacht die Konkurrenten an die Wand drücken. Außerdem spekulieren sie darauf, als Gegenleistung für eine Einigung mit E.ON Teile aus diesem Konzern übernehmen zu können.

HANNES KOCH