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Archiv-Artikel

Keine Auslieferung von Ahmed Mansur

RECHTSHILFE Ägyptischer Journalist aus deutscher Haft entlassen. Das Auslieferungsverfahren wird eingestellt

VON CHRISTIAN RATH

FREIBURG taz | Der ägyptische Journalist Ahmed Mansur ist frei. Der Berliner Generalstaatsanwalt Ralf Rother verfügte am Montagnachmittag seine Haftentlassung. Das Auslieferungsverfahren wird aus rechtlichen, aber auch politisch-diplomatischen Gründen eingestellt. Mansur kann Deutschland nun verlassen.

Der ägyptische Journalist, der für den arabischen Fernsehsender Al-Dschasira arbeitet, war am Samstag von der Bundespolizei auf dem Berliner Flughafen Tegel vorläufig festgenommen worden. Grund war eine Fahndungsausschreibung im deutschen Inpol-System, dem wiederum ein ägyptischer Haftbefehl zugrunde lag.

Ägypten wirft Mansur Freiheitsberaubung und Körperverletzung vor. Er soll auf dem Tahrirplatz einen Anwalt gefoltert haben. Dafür wurde er 2014 von einem ägyptischen Gericht zu 15 Jahren Haft verurteilt. Mansur bestreitet, zum fraglichen Zeitpunkt überhaupt auf dem Platz gewesen zu sein.

Im Herbst 2014 informierte die ägyptische Interpol-Filiale die anderen Interpol-Außenstellen – darunter das Bundeskriminalamt (BKA) – von diesem Haftbefehl und bat um die Fahndung nach Ahmad Mansur. Kurze Zeit später traf beim BKA allerdings eine Nachricht der Interpol-Zentrale in Lyon ein. Mansur sei kein Fall für Interpol, weil er Artikel 3 der Interpol-Verfassung widerspreche. Danach verpflichtet sich Interpol zu strikter politischer Neutralität und wirkt bei der Fahndung wegen angeblicher politischer Straftaten nicht mit.

Ob jemand aufgrund eines ausländischen Ersuchens in die deutsche Inpol-Fahndung aufgenommen wird, entscheidet in einfachen Fällen das BKA. Bei „besonderer Bedeutung in politischer, tatsächlicher oder rechtlicher Beziehung“ muss laut BKA-Gesetz zuvor allerdings eine Bewilligung des Bundesjustizministeriums eingeholt werden. Das Ministerium betont jedoch, es sei in die Entscheidung, ob in Deutschland nach Mansur gefahndet wird, zu keiner Zeit involviert gewesen. Solche Beschlüsse seien generell an das Bundesamt für Justiz in Bonn delegiert worden. In der Praxis trifft das Bundesamt für Justiz die Entscheidung in Absprache mit dem Auswärtigen Amt. Warum die Beamten Mansur zur Fahndung freigaben, konnte am Montag auf Nachfrage niemand beantworten. Die Entscheidung blieb aber auch bestehen, nachdem die Interpol-Zentrale später noch einmal auf den politischen Charakter des Falles hinwies.

Vermutlich verließen sich alle darauf, dass die Stichhaltigkeit der Vorwürfe nach einer Festnahme Mansurs immer noch ausreichend geprüft werden könnte. Eine erste richterliche Prüfung fand am Sonntagnachmittag beim Amtsgericht Berlin-Tiergarten statt. Dort wurde aber nur festgestellt, ob überhaupt die richtige Person festgenommen wurde. Das Gericht sprach dann eine sogenannte „Festhalteanordnung“ aus.

Am Montag musste die Berliner Staatsanwaltschaft prüfen, ob sie Ahmed Mansur freilässt oder beim Berliner Kammergericht einen Auslieferungshaftbefehl beantragt. Mansur hätte dann für die Dauer des Auslieferungsverfahrens hinter Gitter bleiben müssen, möglicherweise für mehrere Monate. Hinter den Kulissen hatten allerdings längst das Justizministerium und das Auswärtige Amt über die politischen Implikationen beraten. Laut Staatsanwaltschaft habe dabei auch der Berliner Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) vermittelt.

Sie kamen zum Schluss: „Die Bedenken gegen die Bewilligungsfähigkeit der Auslieferung hätten auch nicht durch Zusicherungen Ägyptens ausgeräumt werden können.“

Mitarbeit: Tobias Schulze