: STEIN AUF STEIN
Mieter müssen den Einbau doppelter Rauchwarnmelder dulden: Haben Mieter bereits Rauchwarnmelder installiert, kann der Vermieter trotzdem den Einbau eigener Rauchwarnmelder verlangen. Einerseits ist der Vermieter zum Einbau gesetzlich verpflichtet, andererseits kann der Einbau der Rauchwarnmelder im ganzen Haus und der damit verbundenen Wartung „aus einer Hand“ zu einer höheren Sicherheit führen, wie der Bundesgerichtshof am Mittwoch in Karlsruhe urteilte (AZ: VIII ZR 216/14 und 290/14). In beiden entschiedenen Fällen hatten Mieter aus dem Raum Halle in ihren Wohnungen Rauchmelder installiert. Als die Vermieter beschlossen, einheitlich alle Wohnungen mit Rauchwarnmeldern auszustatten, lehnten die Mieter mit Verweis auf die eigenen Warngeräte ab. Doch die Mieter müssen den Einbau der weiteren Rauchwarnmelder dulden. Denn es handele sich um „bauliche Veränderungen, die zu einer dauerhaften Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse“ führe. (dpa)
Unterschiedliche Auffassung über die Schaffung neuer Wohngebiete haben SPD und Grüne in Bremen bei ihren Koalitionsverhandlungen bisher nicht ausgeräumt. Es bestehe zwar Einigkeit darüber, dass 19.000 neue Wohnungen gebraucht würden, sagte Grünen-Landesvorstandssprecher Ralph Saxe. Zwei von der SPD geplante Wohngebiete, unter anderem in der Osterholzer Feldmark, lehnten die Grünen aber ab, weil sie gegen die Bebauung sensibler Gebiete seien, sagte Saxe nach einer Koalitionsrunde. (dpa)
Das Wohnen auf den ostfriesischen Inseln und in anderen touristisch geprägten Gebieten soll nach dem Willen des Bundesrates bezahlbar bleiben. Der entsprechende Antrag aus Niedersachsen hat nach den Worten von Landes-Sozialministerin Cornelia Rundt (SPD) jetzt im Bundesrat eine Mehrheit gefunden. Die Bundesregierung werde darin aufgefordert, das Baugesetz zu ändern. Künftig solle es schwerer werden, Wohnungen oder Häuser in Teileigentum aufzuteilen. Auf den Inseln würden immer mehr Häuser und Wohnungen gekauft, um sie zu Ferienwohnungen umzubauen, hieß es. Der Bau preiswerter Wohnungen mit bezahlbaren Mieten lohne sich für Investoren nicht, sagte Rundt. Mit der entsprechenden Änderung des Baugesetzes könnten die Gemeinden das regulieren. (epd)