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Archiv-Artikel

Einstweilige Verfügung

ARBEITSKAMPF Sollten die Pfleger an der Charité streiken, will die Klinik dagegen vorgehen

Die Berliner Charité wehrt sich gerichtlich gegen die angekündigten Streiks des Pflegepersonals. „Wir haben unseren Anwalt beauftragt, eine einstweilige Verfügung gegen den Streik einzureichen beim Arbeitsgericht“, sagte der Ärztliche Direktor, Ulrich Frei, am Mittwoch in Berlin. Hauptgrund sei, dass das Ausmaß der anstehenden Arbeitsniederlegungen die Sicherheit der Patienten gefährde.

Die Gewerkschaft Verdi hat das Pflegepersonal an Europas größter Uniklinik ab dem 22. Juni zu unbefristeten Streiks aufgerufen. Von mehr als 20 Stationen haben die Beschäftigten Verdi zufolge eine Streikbereitschaft angezeigt, die eine Schließung erforderlich macht. Die Charité will mit der Klage den Streik nach eigenen Angaben entweder ganz verhindern oder zumindest das Ausmaß einschränken. Im Kern fordert Verdi mehr Personal und bessere Arbeitsbedingungen.

Sollte es zu dem Arbeitskampf kommen, müssen geplante Operationen nach Angaben der Klinik abgesagt werden. „Das Ausmaß des Streiks wird zu erheblichen Versorgungsengpässen führen“, kündigte der Vorstandsvorsitzende Karl Max Einhäupl an. Neue Termine seien nicht möglich, da ein Ende des Arbeitskampfes offen sei. In einer Streikwoche müssen den Angaben zufolge etwa 1.000 Operationen ausfallen.

Notfall-OPs lebensbedrohlich Kranker soll es aber weiter geben. (dpa)