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Archiv-Artikel

Senat tritt auf die Bremse

WOHNUNGSNOT Rot-grüne Koalition will zum 1. Juli die Mietpreisbremse in Hamburg einführen. Deckelung bei zehn Prozent Erhöhung. Grundeigentümer sind verstimmt

Die Mietpreisbremse

Sie wurde im März von der schwarz-roten Bundesregierung eingeführt, die Umsetzung obliegt den Bundesländern.

■ Märkte: Die Mietpreisbremse gilt nur in „angespannten Wohnungsmärkten“. Solche werden von den Landesregierungen ausgewiesen.

■ Höhe: Bei Neuvermietungen darf die Miete nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Diese ist in der Regel dem Mietenspiegel zu entnehmen.

■ Ausnahmen: Sie gilt nicht bei Neubauten, welche nach dem 1. Oktober 2014 zum ersten Mal genutzt und vermietet werden. Auch „umfassend modernisierte Wohnungen“ sind ausgenommen.

VON SVEN-MICHAEL VEIT

Die Mietpreisbremse kommt. Gegen den ausdrücklichen Widerstand des Grundeigentümerverbandes führt Hamburg zum 1. Juli die Deckelung der Mieten bei Neuvermietungen ein. Sie dürfen im Altbestand nur noch höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete des Mietenspiegels liegen – für Neubauten indes gilt die Bremse nicht. „Es gibt Widerspruch aus der Wohnungswirtschaft“, räumt Magnus-Sebastian Kutz, Sprecher der Stadtentwicklungsbehörde, ein, „die Mietpreisbremse kommt trotzdem.“

Der Grundeigentümer-Verband hatte für diesen Fall damit gedroht, das „Bündnis für das Wohnen“ mit der Stadt platzen zu lassen. Mieterhöhungen seien bereits auf 15 Prozent in drei Jahren gedeckelt, mit der Mietpreisbremse bei Neuvermietungen würde dem Markt weiteres Kapital entzogen und damit Investitionsmöglichkeiten beschnitten. „Da können wir nicht mitziehen“, sagte dessen Vorsitzender Heinrich Stüven. Zudem seien exorbitante Mietsteigerungen auf wenige angesagte Stadtteile beschränkt. In ganz Hamburg seien die Mieten kaum stärker gestiegen als die allgemeinen Lebenshaltungskosten.

Das sieht der Mieterverein zu Hamburg ganz anders. „Objektiv sind die Voraussetzungen für die Mietpreisbremse in ganz Hamburg gegeben“, sagt dessen Geschäftsführer Siegmund Chychla. Die Vermieter versuchten, den Senat mit der Drohung zu erpressen, das Bündnis für das Wohnen zu verlassen. „Wenn der Senat dem nachgibt, dann wird er auch im Fall von Olympischen Spielen in Hamburg die Mieter nicht schützen können“, befürchtet Chychla.

Das rot-grüne Bündnis hat jedoch in seinem Koalitionsvertrag vereinbart, die Mietpreisbremse in ganz Hamburg einzuführen. Andererseits hat das Bündnis für das Wohnen zwischen dem Senat, den Verbänden der Wohnungswirtschaft, den großen Wohnungsbauunternehmen und den Mieterverbänden wesentlich dazu beigetragen, dass der SPD-Senat in der vergangenen Wahlperiode sein Versprechen von 6.000 neuen Wohnungen jährlich einhalten konnte.

Die Stadtentwicklungsbehörde ist zuversichtlich: „Wir haben uns darauf verständigt, Verhandlungen zur Neuauflage des Bündnisses für das Wohnen aufzunehmen.“ Zudem sei vereinbart worden, den Wohnungsmarkt von einem unabhängigen Gutachter untersuchen zu lassen. In Stadtteilen, in denen keine angespannte Lage zu belegen ist, würde dann die Bremse wieder wegfallen. Und der nächste amtliche Mietenspiegel werde wie geplant im Herbst vorgelegt.

„Die Mietpreisbremse wird die MieterInnen entlasten“, glaubt Stadtentwicklungssenatorin Dorothee Stapelfeldt (SPD). Von einem „entscheidenden Baustein für mehr Mieterschutz“ spricht der wohnungspolitische Sprecher der Grünen, Olaf Duge. „Wohnen muss auch für Normalverdiener bezahlbar sein“, meint sein SPD-Kollege Dirk Kienscherf. Zusammen mit dem Wohnungsneubau biete die Mietpreisbremse „zusätzlichen Flankenschutz, um den Wohnungsmarkt weiter zu entlasten“, so Kienscherf.

Für ein „verheerendes Signal für die Wohnungswirtschaft“ hält hingegen Wohnungsbaupolitiker Jens Meyer von der Maklerpartei FDP die Mietpreisbremse. Klingt nach einem weiteren Argument dafür.