Der Gang nach Karlsruhe

LIGA-GERECHTIGKEIT

Es muss sich also in Karlsruhe entscheiden, am Montag. Das war im Grunde von vornherein klar gewesen, dass in Hamburg wahre Gerechtigkeit nicht zu suchen ist: Viel zu lange schon retten sich die Fußballer des Hamburger Sport Vereins mit dem Glück des Untüchtigen und der Kohle eines charmanten Steuerflüchtlings, der sich ganz hanseatisch distinguiert als „angesehensten Speditions- und Logistikdienstleister“ weltweit bezeichnet, vor ihrem ersten Abstieg aus der ersten Fußballbundesliga. Und wie schon vor einem Jahr beendete der HSV die Saison auf Tabellenplatz 16, das heißt, er muss mit dem Drittplatzierten der zweiten Bundesliga, um Auf- oder Abstieg kämpfen, das ist in diesem Jahr der Karlsruher Sport Club.

Klar, bei Schnick, Schnack, Schnuck, Knobeln oder Mau-Mau könnte man auf den HSV tippen, der, um mit den Worten seines Trainers Bruno Labbadia zu sprechen, „nicht der FC Bayern ist“, aber über deutlich mehr Dusel verfügt. Als Waffe fürs Duell bestimmen die Regularien jedoch Fußball – und das erwies sich schon am Donnerstag als Nachteil für Hamburg. Da war mit einem für den HSV schmeichelhaften Unentschieden das erste von zwei Spielen um die Relegation in die zweite Liga zu Ende gegangen: Infolge eines Abwehrpatzers der badischen Kicker erzielte – der von der Vereinsführung bereits aussortierte – Ivo Iličević den Treffer zum 1:1 Ausgleich. Im wegen befürchteter Krawalle auf 19 Uhr vorverlegten Rückspiel muss nun Karlsruhe beweisen, dass die Hamburger Klausel, der Artikel 141a des Grundgesetzes, laut dem der HSV Mitglied der ersten Fußballbundesliga ist, solange diese besteht, nichtig und damit aufzuheben ist. Jeder Sieg, ja selbst ein 0:0 reicht dafür schon aus, und, wie Torhüter-Legende Ulrich Stein kürzlich auf N-TV analysierte – alles in allem „hat es der HSV eigentlich nicht verdient, in der Bundesliga zu bleiben“. Und nur Gerechtigkeit schafft Frieden.  BES