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Archiv-Artikel

„Brandt“-Brief ans Parlament

VERFASSUNGSÄNDERUNG „Mehr Demokratie“ warnt vor Demokratieverlust, sollte Volksbefragung kommen

Von KSCH

„Wissen Sie wirklich, was Sie tun?“, fragt der Verein „Mehr Demokratie“ die Abgeordneten der Bürgerschaft und schickt ihnen, für den Fall, dass Sie es nicht wissen, ein Planspiel. Darin zeigt das Vorstandsmitglied Manfred Brandt, was sich ändert, wenn die Bürgerschaft wie geplant Volksbefragungen in die Verfassung aufnimmt.

Die Änderung sieht vor, dass in Zukunft die Bürgerschaft mit Zustimmung des Senats eine Volksbefragung initiieren kann, wenn sie dafür eine Zweidrittelmehrheit aufbringt. Bisher waren Volksentscheide nur „von unten“ möglich, also durch Volksinitiativen, die genug Mitglieder für ein Volksbegehren sammeln und damit einen Volksentscheid erwirken konnten.

Mit der geplanten Verfassungsänderung hätten Volksinitiativen es hingegen schwer, weil ihnen ein „Referendum von oben“ zuvor kommen könnte. Brandts Planspiel zeigt, was in so einem Fall geschähe: Beschließt die Bürgerschaft ein Referendum zu einem Thema, gegen das bereits eine Volksinitiative läuft, wird diese unzulässig. Besteht bereits ein Volksbegehren, wird es dem Referendum beigelegt. Allerdings verkürzt sich damit die Zeit, in der für das Volksbegehren geworben werden kann von vier Monate auf 14 Tage.

Brandt deutet den Entwurf der Bürgerschaft als „unglaubliche Einschränkung von Bürgerrechten“. Den Anstoß zu der geplanten Verfassungsänderung hat eine für November geplante Bürgerbefragung zur Olympia-Bewerbung gegeben. Deren Ergebnis wäre damit bindend und könnte von keiner Volksinitiative mehr gekippt werden.

In der ersten Lesung hat die Bürgerschaft dem Entwurf bereits zugestimmt, die zweite steht am 28. Mai an. Aktuell läuft eine Online-Petition gegen den Entwurf, die bereits von 5.000 Menschen unterstützt wird.  KSCH