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Archiv-Artikel

Parlament demonstriert Sportsgeist

REFERENDUM Mit einer Verfassungsänderung sollen Volksabstimmungen in Hamburg möglich werden – nicht nur über Olympia-Bewerbungen. Mehrheit in der Bürgerschaft deutet sich an

Eine Lösung von Detailfragen dürfte bis nächste Woche zu finden sein

Ein Referendum über Olympische Spiele in Hamburg ist wahrscheinlicher geworden. Auf einer Sitzung des Verfassungsausschusses der Bürgerschaft deutete sich am Dienstagabend eine breite Mehrheit für eine Verfassungsänderung an. Diesen von der rot-grünen Koalition bevorzugten Weg würden auch CDU, Linke und FDP wohl mitgehen, signalisierten deren VertreterInnen. Damit dürfte der Zeitplan für die Hamburger Olympiabewerbung gesichert sein.

Schon nächste Woche soll die Bürgerschaft die neue Regelung in erster Lesung und drei Wochen später auf der Plenarsitzung am 28. Mai abschließend beschließen, um ein Referendum am 8. November abzuhalten. Das gilt als letzter möglicher Termin, um die Bewerbungsfristen des Internationalen Olympischen Komitees einhalten zu können.

Bei einer ExpertInnenanhörung vor dem Ausschuss in der Vorwoche hatten alle geladenen Sachverständigen eine Verfassungsänderung für nötig gehalten, um das neue Instrument eines Referendums auf eine rechtssichere Grundlage zu stellen. Bisher beharrte vor allem die CDU darauf, dass eine einfache gesetzliche Regelung ausreiche. „Das ist jetzt vom Tisch“, so die CDU-Abgeordnete Karin Prien.

Damit würden SPD, Grüne und CDU mit 92 von 121 Mandaten die für Verfassungsänderungen notwendige Zweidrittelmehrheit stellen. Da auch Links- und FDP-Fraktion diesen Weg unter bestimmten Bedingungen mitgehen würden, dürfte eine Lösung von Detailfragen bis nächste Woche zu finden sein.

Nach dem rot-grünen Entwurf soll die Bürgerschaft auf Antrag des Senats Gesetzentwürfe zum Volksentscheid vorlegen dürfen. Dieses Referendum soll verbindlich sein: In der laufenden Legislaturperiode, mindestens aber drei Jahre lang, soll es nicht durch eine neue Volksinitiative geändert werden können.

Strittig ist indes vor allem, ob der Senat das Vorschlagsrecht haben soll – oder das Parlament. Zudem ist ungeklärt, wie grundsätzlich eine Frage sein muss, um sie zum Gegenstand eines Referendums machen zu dürfen. Vor allem die FDP dringt darauf, das Instrument auf „Jahrhundertentscheidungen“ zu beschränken.

Bis spätestens Sonntag will der Verfassungsausschuss eine Einigung in diesen Fragen erzielt haben.  SVEN-MICHAEL VEIT