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Archiv-Artikel

Bundesgericht setzt Verena Becker auf freien Fuß

TERRORVERFAHREN Fluchtgefahr des Ex-RAF-Mitglieds bestehe nicht, erklärt der Bundesgerichtshof

BERLIN taz | Schlappe für die Bundesanwaltschaft: Das frühere Mitglied der Roten Armee Fraktion (RAF) Verena Becker ist aus der Untersuchungshaft in Berlin entlassen worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob am Mittwoch den Haftbefehl gegen die 57-Jährige auf. Becker war Ende August unter dem dringenden Verdacht verhaftet worden, an der Ermordung des Generalbundesanwalts Siegfried Buback und seiner beiden Begleiter im Frühjahr 1977 beteiligt gewesen zu sein.

Wörtlich heißt es in dem 24-seitigen Beschluss: „Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen besteht gegen die Beschuldigte der dringende Verdacht, dass sie den Anschlag vom 7. April 1977 als Gehilfin unterstützt und sich deswegen der Beihilfe zum Mord in drei Fällen schuldig gemacht hat. Demgegenüber belegt das Ergebnis der bisherigen Ermittlungen einen darüber hinausgehenden dringenden Verdacht für die Begehung der Tat als Mittäterin nicht.“ In den vergangenen zwei Jahren hatte vor allem Michael Buback, der Sohn des ermordeten Generalbundesanwaltes, die These aufgestellt, Verena Becker käme als Mörderin infrage, werde aber staatlich „gedeckt“.

Auch wenn sie wegen Beihilfe verurteilt werden sollte, sei angesichts ihrer bereits verbüßten Strafe keine sehr hohe Strafe mehr zu erwarten, heißt es in dem Beschluss weiter. Es bestehe keine Fluchtgefahr.

Am Freitag hatte die Bundesanwaltschaft noch erklärt, sie wolle im Frühjahr die Mordanklage gegen Becker erheben. Bundesanwalt Rainer Griesbaum gab sich zuversichtlich, dass die Beweise für eine Anklage ausreichten. Gegen Becker wird bereits seit April 2008 wegen einer möglichen Mittäterschaft ermittelt. Im vergangenen Jahr war sie von dem Verdacht entlastet worden, selbst als Todesschützin auf dem Tatfahrzeug gesessen zu haben – DNA-Spuren gaben dies nicht her. Allerdings wurden nun an den damaligen Bekennerschreiben ihre DNA-Spuren entdeckt.

Becker war einen Monat nach dem Attentat vom 7. April 1977 festgenommen und wegen einer Schießerei bei der Festnahme verurteilt worden. Wegen des Buback-Attentats wurde sie bisher nicht angeklagt. 1989 wurde sie begnadigt. Auch das im Zusammenhang mit dem Mord an Buback im April 2007 eingeleitete Ermittlungsverfahren gegen das frühere RAF-Mitglied Stefan Wisniewski dauert an. Gegen Wisniewski bestand aufgrund von Äußerungen des ehemaligen RAF-Mitglieds Peter-Jürgen Boock der Verdacht, dass er der Todesschütze beim Buback-Attentat war. Die Ermittlungen brächten bislang jedoch „keine wesentlichen neuen Erkenntnisse“. WOLFGANG GAST