: Expertin hofft auf Erfolg der Klage gegen die Herdprämie
FAMILIE Auf Antrag des Landes Hamburg wird das Betreuungsgeld heute in Karlsruhe verhandelt
Die Bremer Vorschulexpertin Ilse Wehrmann hofft auf einen Erfolg der Klage gegen das Betreuungsgeld. „Wir brauchen das Geld zur Finanzierung von Bildung und nicht, um es in Nicht-Bildung zu stecken“, sagte die ehemalige Vorsitzende der Bundesvereinigung Evangelischer Tageseinrichtungen für Kinder.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe muss an diesem Dienstag auf Betreiben der Hamburger Justizbehörde entscheiden, ob das Gesetz verfassungsgemäß ist. Hamburg hält ebenso wie Niedersachsen das Betreuungsgeldgesetz für verfassungswidrig. Die Regelung berge ein Familienbild, das einem familien und gleichstellungspolitischen Rückschritt gleichkomme. Seit August 2013 besteht ein Rechtsanspruch auf Betreuungsgeld, wenn die Eltern ihre ein bis dreijährigen Kinder nicht in eine Krippe geben, sondern ausschließlich daheim betreuen.
Im letzten Quartal des vergangenen Jahres wurde das Geld in Niedersachsen für 36.214 Kinder gezahlt. Etwa zehn Prozent der Bezieher besaßen keine deutsche Staatsbürgerschaft. In Bremen wurde es für 2.048 Kinder gezahlt. Von ihnen hatte fast jedes vierte Kind keine deutsche Staatsbürgerschaft.
„Mit dem Betreuungsgeld werden Eltern belohnt, die ihren Nachwuchs nicht zur frühkindlichen Bildung in die Kita schicken“, sagte die Vorschulexpertin Wehrmann. Damit setze die derzeitige Regelung einen falschen Anreiz. Wer ein staatlich subventioniertes Schwimmbad nicht nutze, erhalte auch keine Entschädigung. (epd)