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Archiv-Artikel

Polizisten müssen erneut vor Gericht

Wegen des Unfalltods eines Schülers in der Nähe von Lübeck müssen sich zwei Polizisten erneut vor Gericht verantworten. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob am Donnerstag die Bewährungsstrafen wegen fahrlässiger Tötung auf. Der Tod des Gymnasiasten muss nun vor dem Landgericht Kiel erneut verhandelt werden. Das Landgericht Lübeck hatte die Polizisten im vergangenen Mai zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Sie hatten einen betrunkenen 18-jährigen Schüler im Dezember 2002 auf einer Landstraße ausgesetzt, wo er später überfahren wurde. Nach Überzeugung des BGH waren nicht alle Umstände des Falles in die Bewertung einbezogen worden.

Die Eltern des getöteten Gymnasiasten hatten Revision eingelegt, nachdem das Landgericht Lübeck eine Verurteilung wegen Aussetzung mit Todesfolge abgelehnt hatte. Nach Überzeugung der Lübecker Richter hatte sich der junge Mann nicht in einer hilflosen Lage befunden, außerdem hätten die Angeklagten den Schüler nicht einfach aussetzen wollen. Bei einer Verurteilung wegen Aussetzung mit Todesfolge droht den Beamten eine deutlich höhere Strafe als die bisher verhängten neun Monate auf Bewährung.

„Diese Begründung hält rechtlicher Nachprüfung nicht stand“, entschied dagegen der 3. Senat des BGH. Die Revision der angeklagten Polizisten und der Staatsanwaltschaft, die einen Freispruch erreichen wollten, wurde abgewiesen. DPA