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Archiv-Artikel

Frieren für den Klimaschutz

Heizstrahler erwärmen nicht nur ihre unmittelbare Umgebung, sondern auch das Klima. Nun wurden sie in Eimsbüttel verboten – zum Leidwesen der Raucher, die das Nichtraucherschutzgesetz zum Schmöken auf die Straße schickt

Von GBE

Heizstrahler wärmen nicht nur Raucher und Gäste im Freien, sondern erhitzen im Zuge der Klimadebatte auch die Gemüter. Je kälter die Temperaturen, desto häufiger stehen die Geräte auf Bürgersteigen oder in Hinterhöfen von Kneipen und Restaurants. Nachdem das Rauchverbot jetzt in acht weiteren Bundesländern in Kraft getreten ist, wird ihre Zahl bundesweit vermutlich weiter steigen. In Eimsbüttel hingegen wurden sie verboten.

Umweltschützer schlagen Alarm: „Bei einer durchschnittlichen Betriebsdauer von 36 Stunden in der Woche setzt ein einziger Strahler bis zu vier Tonnen Kohlendioxid im Jahr frei“, sagt Greenpeace-Sprecher Jan Haase. Das entspreche dem jährlichen Verbrauch von manchen Autos.

Das Bezirksamt Eimsbüttel reagierte mit einem Betriebsverbot für Heizstrahler – im öffentlichen Raum. „Auf Privatgrundstücken, also Kneipengärten und -innenhöfen dürfen Heizpilze weiter aufgestellt werden“, sagte Uwe Czaplenski vom Verbraucherschutzamt Eimsbüttel. Das Amt habe von der Bezirksversammlung Eimsbüttel lediglich den Auftrag erhalten, künftig keine Genehmigungen mehr für das Aufstellen von Wärmestrahlern im öffentlichen Raum zu vergeben. Dennoch: „Wir werden jetzt nicht als Heizpilzkontrollpolizei durch die Gegend laufen“, sagte Czaplenski. Ähnlich wie bei der Kontrolle des Rauchverbots werde man nur auf Beschwerden reagieren oder im Rahmen der normalen Kontrolle Verweise austeilen. Andere Hamburger Bezirke haben zum Leidwesen der Klimaschützer bei der Eimsbütteler Regelung nicht nachgezogen.

„Direkter kann man das Klima nicht anheizen“, sagt Jenny Weggen, umweltpolitische Sprecherin der GAL-Bezirksfraktion Eimsbüttel. „Wenn es uns ernst ist mit dem Klimaschutz, sollten wir auf Heizpilze verzichten.“ – in Köln und Stuttgart ist dies bereits geschehen. GBE