: Urnen vor Gericht
Staatsgerichtshof muss über Wahlwiederholung im Bereich Bremerhaven befinden
Der Staatsgerichtshof muss sich mit der Bürgerschaftswahl 2007 befassen. Nachdem das Wahlprüfungsgericht Ende November bei der Auszählung im Bereich Bremerhaven „teils schwerwiegende Mängel“ festgestellt und eine Neuauszählung angeordnet hatte, haben sowohl der Landeswahlleiter als auch die Vereinigung Bürger in Wut (BIW) Beschwerde eingereicht: Die Behörde will die Verstöße gegen das in der Landeswahlordnung vorgesehene Prozedere als Bagatellen gewertet wissen. Auch von der durchs Wahlprüfungsgericht beschlossene Neuauszählung will man daher nichts wissen.
BIW-Anwalt Andreas Reich hingegen hatte die Unregelmäßigkeiten schon im November als „durch Neuzählung nicht heilbar“ bezeichnet: Nötig sei eine komplette Neuansetzung der Wahl in Bremerhaven.
Die BIW hatte im Wahlbereich Bremerhaven am 13. Mai für ein Unikum gesorgt: Mit 4,998 Prozent verfehlte sie das Bürgerschaftsmandat um eine einzige Stimme. Nach Einschätzung des Bremer Wahlrechtsexperten Wilko Zicht bedeutet das eine „vergleichsweise günstige“ Ausganglsage für die BIW: Die traditionell schwierigste Hürde für Wahleinsprüche sei, dass festgestellte Fehler nur dann von Belang sind, wenn sie die Sitzverteilung hätten beeinflussen können, erläutert er auf wahlrecht.de. Weil diese „Mandatsrelevanz“ aber schon bei einer denkbaren Stimme Abweichung gegeben ist, würde der BIW formal betrachtet der Nachweis „eines winzigen Wahlfehlers“ reichen. bes