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Archiv-Artikel

Das ist Genmais MON 810

Von HG

Name der Genmaissorte: „MON“ steht für Monsanto, den US-amerikanische Agrarkonzern. 810 ist so etwas wie eine Seriennummer.

Bedeutung: Genkartoffeln, Generbsen oder Genweizen dürfen bislang nur zu Versuchszwecken auf den Acker. Die Maissorte MON 810 ist derzeit die einzige gentechnisch veränderte Pflanzensorte, die in der Europäischen Union für den großflächigen Anbau zugelassen ist.

Besonderheit: Biotechnologen haben in MON 810 die Erbsubstanz des Bacillus thuringiensis (Bt) eingebaut. Dieser Bazillus produziert ein für den Maiszünsler tödliches Gift. Der Maiszünsler ist ein Schmetterling – mit großem Appetit auf Mais. Vor allem die Raupen machen dem Mais zu schaffen, weil sie die Stängel anfressen. Der Mais kippt dann um.

Zweck: Monsanto verspricht den Bauern, mit dieser neuen Sorte höhere Erträge zu erzielen. Der Mais gedeihe besser und es müssten weniger Spritzmittel gegen lästige Insekten auf den Acker gesprüht werden.

Vorbehalte: Forscher sind skeptisch, ob das in den Pflanzen produzierte Gift nur gegen den Maiszünsler wirksam ist. In Studien heißt es, dass auch andere Insekten beeinträchtigt werden. Forscher aus Ungarn zeigten beispielsweise: Die Raupen des Tagpfauenauges sterben, wenn sie mit Blättern gefüttert werden, auf denen sich Genmaispollen breitgemacht haben.

Verbreitung: Wer Genmais anbauen will, muss den Acker melden. Dieser wird dann im Standortregister des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz gelistet. 2007 wuchs auf 2.685 Hektar Genmais, vor allem in den östlichen Bundesländern Brandenburg, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern. Die Genmais-Fläche macht einen Anteil von 0,16 Prozent an der gesamten Maisanbaufläche Deutschlands aus. Die Bauern haben Vorbehalte.

Anbaustopp: Andere Länder haben MON 810 schon lange vor Frankreich verboten. Österreich und Griechenland verhängten zum Beispiel einen Anbau- und Importstopp. Auch in Ungarn, in Polen sowie in der Slowakei darf MON 810 nicht auf den Acker. Die Regierungen wenden eine Schutzklausel der Europäischen Union an, nach der Mitgliedstaaten ein Verbot aussprechen können, wenn sie Gesundheits- oder Umweltrisiken befürchten.

Druck I: Die Welthandelorganisation zwingt Brüssel, den europäischen Markt für gentechnisch veränderte Lebensmittel zu öffnen. Im November vergangenen Jahres hatte die EU ein von Kanada, den USA und Argentinien betriebenes Verfahren vor der WTO verloren. Die EU muss spätestens bis zum 11. Februar eine Lösung präsentieren.

Druck II: In Berlin wollen ab diesem Mittwoch Naturschutzverbände gegen die Gentechnik in der Landwirtschaft demonstrieren. Zehn Tage werden sie den Bundestag belagern. Dazu bringen sie 60 große Plakate mit. HG