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Archiv-Artikel

Gegen Darstellungen

Ein Urteil des Verfassungsgerichts schützt die Medien besser vor Gegendarstellungen. Schade, sie sind so lustig

Nach geltendem Recht kann jeder eine Gegendarstellung erwirken, der von einer in den Medien verbreiteten Tatsachenbehauptung betroffen ist – egal ob diese wahr oder falsch ist. Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt die Hürden für Gegendarstellungen höher gesetzt. Auf solche absurden Streitigkeiten dürfen wir uns jedoch weiterhin freuen.

Simonis: Kein Dschungel

Größentechnisch rekordverdächtig war die Gegendarstellung, die im Juli 2006 die Seite 1 der Bild-Zeitung schmückte. Halbseitig widerspricht dort der Anwalt der ehemaligen schleswig-holsteinischen Ministerpräsidentin Heide Simonis der Bild-Schlagzeile vom 2. Mai: „Heide Simonis jetzt ins Dschungel-TV?“ Zur Erinnerung: Im Frühjahr des Jahres stolperte Simonis mäßig erfolgreich durch die RTL-Sendung „Let’s Dance“, wurde von der Bild dafür als „Hoppel-Heide“ verhöhnt. Zu „Dschungel-Heide“ wollte die Expolitikerin nicht auch noch werden: „Ich habe stets erklärt, dass ich zur Teilnahme an einer solchen TV-Show nicht zur Verfügung stehe“, stellte sie klar.

Barth I: Kein Dosenapplaus

Was Vanity Fair Online in einem Artikel über die TV-Show „Mario Barth präsentiert“ schrieb, fand der Komiker so lustig nicht. In seiner Gegendarstellung konstatierte er unter anderem: „Es wurde kein zusätzlicher Applaus in die Sendung ‚hineingeschnitten‘.“ Mag sein, aber sowas kann man ja nicht ahnen.

Barth II: Kein Garnichts

In einer weiteren Gegendarstellung des Komikers in der B.Z. vom 20. Oktober 2007 heißt es: „In der B.Z. vom 5. Oktober 2007 bilden Sie mich auf der Seite Fernsehen neben einer Frau ab und schreiben darunter: „Barth und Freundin Céline wollen Kinder“. Hierzu stelle ich fest: Bei der abgebildeten Person handelt es sich nicht um meine Freundin. Meine Freundin heißt auch nicht Céline. Die abgebildete Person heißt auch nicht Céline, sondern Ulrike K. und ist PR-Beraterin. Ich will mit der abgebildeten Person auch keine Kinder.“ Immerhin: Mario Barth war tatsächlich auf dem Bild.

Prinz Ernst August: Kein WC

Gegendarstellungen durchzusetzen, kann dauern – für Ungeduldige gibt es eine andere Lösung. Im Sommer 2006 erwischte ein Paparazzo Prinz Ernst August von Hannover, als er auf der Weltausstellung Expo den adeligen Hosenschlitz öffnete und sich am türkischen Pavillon erleichterte. Der von Bild im Folgenden als „Pinkelprinz“ Bezeichnete erregte sich derart über eine angeblich „falsche und manipulative Berichterstattung der Springerpresse“, dass er eine ganzseitige Anzeige im Feuilletonteil der FAZ schaltete, sie kurzerhand mit „Gegendarstellung“ überschrieb und dort seinem Ärger Luft machte. Der damalige Bild-Chefredakteur Udo Röbel ließ sich nicht lumpen und antwortete an gleicher Stelle: „Das von uns veröffentlichte Bildmaterial zeigt, dass der Prinz von Hannover sich am türkischen Pavillon erleichtert.“ Eindeutiger Sieger des peinlichen Pinkelkriegs: die Anzeigenabteilung der FAZ. LANA STILLE