Volle Abgabe auf All-in-one-Geräte

KARLSRUHE epd ■ Hersteller von PC-Multifunktionsgeräten, die drucken, scannen und kopieren können, müssen für ihre bis Ende 2007 verkauften Geräte die vollen Urheberabgaben zahlen. Der Bundesgerichtshof gab gestern einer entsprechenden Klage der Verwertungsgesellschaft (VG) Wort gegen den Druckerproduzenten Hewlett-Packard statt (I ZR 131/05). Die seit Jahresbeginn geltende Neuregelung des Urheberrechts sei in dem Fall nicht anwendbar. Die VG Wort, die für Wortautoren und Verleger urheberrechtliche Befugnisse wahrnimmt, hatte in dem jahrelangen Prozess auch in allen vorigen Instanzen recht bekommen.