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Archiv-Artikel

Nordrhein-Westfalen wird wieder filmreif

Die schwarz-gelbe Koalition in Düsseldorf will die öffentliche Videoüberwachung verlängern. Und die SPD macht mit

Von PAB

DÜSSELDORF taz ■ In Nordrhein-Westfalen sollen öffentliche Plätze auch weiterhin videoüberwacht werden dürfen. Einen entsprechenden Antrag brachte am Donnerstag die schwarz-gelbe Landesregierung ins Parlament ein. Danach soll die im Landespolizeigesetz bis Mitte Juli dieses Jahres befristete Erlaubnis um fünf Jahre verlängert werden.

Aufgrund des Gesetzes darf die Polizei „einzelne öffentlich zugängliche Orte, an denen wiederholt Straftaten begangen wurden und deren Beschaffenheit die Begehung von Straftaten begünstigt, mittels Bildübertragung“ beobachten. Die Identifizierung der islamistischen Kofferbomber auf dem Kölner Hauptbahnhof zeige, dass sich das Gesetz bewährt habe, sagte der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Theo Kruse.

In der Landtagsdebatte signalisierte sein SPD-Pendant, Karsten Rudolph, die Zustimmung seiner Fraktion. Denn hier werde etwas fortgeführt, „was wir begonnen haben“, sagte Rudolph. Die offene Videoüberwachungen an sogenannten Kriminalitätsbrennpunkten war zu rot-grünen Zeiten gesetzlich ermöglicht worden.

Kritische Töne kamen hingegen von der Grünen Monika Düker. „Dieses Instrument wird von den Sicherheitsbehörden schlicht nicht genutzt“, sagte sie. Denn bislang sei die Videoüberwachung „nur an vier kleinen Plätzen“ in Bielefeld, Coesfeld, Düsseldorf und Mönchengladbach zum Einsatz gekommen. Mit zweifelhaftem Erfolg: Eine nachhaltige Verringerung der Kriminalität sei dort nicht feststellbar. An den überwachten Orten in Mönchengladbach und Düsseldorf sei die Anzahl von Sachbeschädigungen noch gestiegen. Offenkundig gebe es also geeignetere Mittel der Kriminalitätsbekämpfung.

Auch der Linke-Abgeordnete Rüdiger Sagel kritisierte: „Die Videoüberwachung erhöht nicht die Sicherheit.“ Stattdessen schränke sie die Freiheit der Bürger ein. Er sei gegen die Verlängerung der entsprechenden Bestimmung des Polizeigesetzes. „Es geht hier um einen nicht hinnehmbaren Eingriff in das Recht auf informelle Selbstbestimmung“, sagte Sagel. PAB