: Schrottimmobilie: Bank muss haften
KARLSRUHE dpa ■ Geprellte Immobilienkäufer können unter bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz von der finanzierenden Bank verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit einem weiteren Urteil zum Dauerstreit um sogenannte Schrottimmobilien am Dienstag erneut bekräftigt. Wenn Bank und Immobilienvertrieb eng zusammengearbeitet haben und das Kreditinstitut von falschen Angaben über zu erwartende Mieteinnahmen wusste, dann kommen dem Käufer vor Gericht Beweiserleichterungen zugute. In dem konkreten Fall ging es um ein von der Crailsheimer Volksbank finanziertes Appartement bei Stuttgart. Der BGH verwies den Fall an das Oberlandesgericht (OLG)Bremen zurück. Es soll aber nun noch einige Einzelheiten klären. (Az.: XI ZR 74/06 vom 26. Februar 2008)